Über die Weihnachtsfeiertage sollen Hotels in Baden-Württemberg für diejenigen öffnen dürfen, die ihre Familie besuchen möchten. (Symbolbild) Foto: WStudio/ Shutterstock

Dehoga-Landesvorsitzender schätzt Lage ein. Öffnung wegen vier Nächten mit großem Aufwand verbunden. 

In Baden-Württemberg sollen Hotels über die Weihnachtsfeiertage öffnen dürfen. Das betrifft den Zeitraum vom 23. bis zum 27. Dezember. Aber lohnt sich das überhaupt? 

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Region - "Ähnlich wie in anderen Bundesländern dürfen in Baden-Württemberg Hotels über die Weihnachtstage öffnen. Diese Regel gilt für Reisende, die zu einem Familienbesuch unterwegs sind und ist auf den Zeitraum vom 23. bis 27. Dezember 2020 beschränkt" - so steht es in der Änderung der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die mit dem 1. Dezember 2020 in Kraft tritt. Weiter heißt es, dass Beherbergungen zu touristischen Zecken, wie etwa Urlaube, Städtereisen oder Ähnliches, weiterhin nicht erlaubt seien. Außerdem dürfe - außer für die Übernachtungsgäste, die ihre Familien besuchen - kein gastronomischer Betrieb angeboten werden. Lohnt es sich für die Hotels also überhaupt, wegen vier Nächten wieder zu öffnen?

Öffnung wegen vier Nächten für einige Hotels ein Unding

"Das ist eine Einzelfallbetrachtung", sagt Fritz Engelhardt, Landesvorsitzender des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) in Baden-Württemberg. Es gebe sicherlich Stammgäste, die jedes Jahr zu Weihnachten kommen und auch in diesem Jahr anreisen möchten, meint Engelhardt. "Es kann also schon sein, dass es da eine Nachfrage gibt", vermutet der Landesvorsitzende des Dehoga. Allerdings liege es nahe, dass viele Menschen wegen der aktuellen Kontaktbeschränkungen in diesem Jahr auf den Weihnachtsbesuch verzichten, meint Engelhardt auch.

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Für einige Hotels sei eine Eröffnung wegen vier Nächten jedoch auch ein absolutes Unding, sagt der Dehoga-Landesvorsitzende: "Man muss ja auch bedenken, was da für eine Maschenerie dahinter steckt. Viele Hotels müssen ihr Personal dann aus der Kurzarbeit holen, Waren müssen bestellt werden und so weiter. Und das wegen ein paar Tagen", erklärt Engelhardt. Er fordert deshalb von der Regierung eine eindeutige Zusage, dass Hotels auf jeden Fall über die Weihnachtsfeiertage öffnen dürfen. Diese endgültige Entscheidung soll nämlich erst Mitte Dezember gefällt werden - "damit wäre ich noch zufrieden. So lange es nicht so ist, wie mit der Änderung der Corona-Verordnung: Da haben wir am 30. November mittags erfahren, was ab dem 1. Dezember gilt", sagt Engelhardt verärgert. 

Kontrolle der Absichten der Hotelgäste nicht auszuschließen

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kritisiert die Entscheidung der Länder, die über Weihnachten Hotelübernachtungen für Familienbesuche erlauben, wie mehrere Medien berichten. Der Dehoga-Landesvorsitzende kann das nicht nachvollziehen: "Das ist der größte Quatsch, was die Kanzlerin da sagt. Es ist doch alles geschlossen: Sehenswürdigkeiten, Cafés, Museen und Co.", fasst Engelhardt zusammen. Es bestünde also überhaupt nicht die Gefahr, dass die Anreisenden nur Urlaub machen wollten, anstatt ihre Familien zu besuchen, meint der Landesvorsitzende. 

Dass durch die Ordnungsämter der Städte Kontrollen in den Hotels durchgeführt werden, glaubt Engelhardt kaum, da das mit einem sehr großen Aufwand verbunden sei: "Auszuschließen ist es aber nicht."