Weil die Übernachtungssteuer in der ersten Fassung nur für private, nicht aber für berufliche Anlässe gültig war, hat der Gemeinderat Schwanau den Beschluss neu verabschiedet.
Zu Beginn diesen Jahres ist in Schwanau eine Übernachtungssteuer in Kraft getreten, die im vergangenen Juli durch den Gemeinderat beschlossen wurde. Im Rahmen der „praktischen Umsetzung“, wie es in der Beschlussvorlage heißt, sei aufgefallen, dass die zu diesem Zeitpunkt beschlossene Satzung nur für private Übernachtungen gültig ist, nicht aber für berufliche.
Der Gemeinderat hat daher in der Sitzung am Montagabend die ursprüngliche Satzung aufgehoben und eine neue verabschiedet. Die beiden Versionen unterscheiden sich jedoch nur in zwei Paragrafen, die in der neuen Satzung angepasst wurden. Karin Hildebrand vom Rechnungsamt erklärte im Rat: „Wir haben mit der Rechtsaufsichtsbehörde gesprochen, es ist nicht zulässig das rückwirkend zu ändern.“ Aus diesem Grund müsse die Satzung erst aufgehoben und dann im zweiten Schritt angepasst werden.
Rat kritisiert in Schwanau gemeldete Monteure
Konkret ist damit zum einen Paragraf zwei gemeint, bei dem der sogenannte Steuergegenstand in der neuen Fassung nicht mehr auf private Übernachtungen beschränkt ist. Stattdessen ist die Rede von einer „entgeltlichen Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb“. Zum anderen wurde Paragraf 13 angepasst, um die Regelung rechtssicher zu machen, wie Hildebrand im Rat erläuterte. „Die Übernachtungssteuer wird bis zum 31.12.2026 nicht für Beherbergungsleistungen erhoben, die zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses bereits vertraglich vereinbart worden sind“, heißt es dort.
Markus Kenngott (Freie Wähler) fragte nach, ob es eine Möglichkeit gebe, die „Workers’ Homes“ zu unterbinden. „Es gibt hier in Schwanau Häuser, in denen angeblich 75 Menschen wohnen. Monteure die zum Beispiel an den Glasfasern arbeiten melden sich hier und die Vermieter umgehen so die Übernachtungssteuer. Können wir dagegen etwas tun?“
Dagmar Frenk (SPD) räumte daraufhin ein, dass ihrer Ansicht nach der gegenteilige Fall weit häufiger vorkomme: „Mir fallen auch einige Häuser in Nonnenweier ein, bei denen das der Fall ist. Viel öfter kommt es aber vor, dass Menschen dauerhaft hier arbeiten und nicht gemeldet sind.“ Diese Frage sei eher eine Angelegenheit vom Einwohnermeldeamt als von der Verwaltung, stellte Hildebrand klar.
Auch Bürgermeister Marco Gutmann betonte: „Wir können das gern an übergeordnete Stelle weitergeben, aber grundsätzlich ist im Melderecht festgelegt, wann man sich als neuer Bürger in einer Gemeinde zu melden hat. Da können wir nichts dran ändern.“
Der Steuersatz
Seit dem 1. Januar 2026 zahlen Gäste für eine Übernachtung in Schwanau vier Prozent Steuern auf den für die Beherbergung aufgewendeten Betrag ohne Mehrwertsteuer.