Der Führerschein mit 17 ist ein Erfolgsmodell – dank der Nachbetreuung. Doch bei den 18-Jährigen, die noch den klassischen Führerschein machen, fehlt eine zweite Ausbildungsphase.
Stuttgart - Junge Autofahrer und Zweiradfahrer sind am stärksten gefährdet im Straßenverkehr. Seit Jahrzehnten suchen Verkehrsexperten deshalb nach Lösungen, um das Risiko für die 18- bis 25-Jährigen zu reduzieren. ADAC-Vizepräsident Ulrich Klaus Becker ist überzeugt: „Wir müssen insbesondere der Tendenz zur Selbstüberschätzung nach dem Erwerb des Führerscheins begegnen.“
Eine Möglichkeit, den Neulingen hinterm Steuer dieses Wissen vor der Erteilung der endgültigen Fahrerlaubnis verstärkt zu vermitteln, ist das begleitete Fahren mit 17 (BF17). Beim Führerschein mit 17 sammeln die Fahrschüler mehr Fahrpraxis als beim herkömmlichen Führerschein, da sie nach der Fahrprüfung zunächst ein Jahr lang in Begleitung eines Erwachsenen das Fahren üben können, ehe sie alleine im Auto ans Steuer dürfen. Das Modell ist erfolgreich: Wer seinen Führerschein mit 17 erworben hat, ist als Achtzehnjähriger an 23 Prozent weniger Unfällen beteiligt als andere Fahranfänger.
Das Problem: Mit dem begleiteten Fahren „erreichen wir nur etwa die Hälfte der jungen Fahrer“, sagt Becker. Denn Voraussetzung für den Führerschein mit 17 ist, dass die Eltern ein eigenes Auto haben und darüber hinaus auch bereit sind, sich als Begleitperson für ihr Kind zur Verfügung zu stellen. Längst nicht in jeder Familie stehen aber Papi oder Mami dafür zur Verfügung. Becker: „BF17 hat auch eine soziale Dimension, da es meistens Kinder aus gehobenen Schichten sind.“ Jeder zweite Neuling aber macht weiterhin erst mit 18 Jahren den klassischen Führerschein und darf danach sofort alleine fahren – „ohne ein Risikoverhalten gelernt zu haben“, bedauert Becker.
In Österreich läuft seit dem 1. Januar 2003 eine zweistufige Führerscheinausbildung
Der ADAC und die Bundesanstalt für Straßenwesen verweisen deshalb auf ein Modell, das in Österreich mit Erfolg zum Einsatz kommt. In dem Alpenstaat läuft seit dem 1. Januar 2003 eine zweistufige Führerscheinausbildung. Im ersten Jahr nach der Fahrprüfung sind in einer zweiten Phase drei Stationen zu absolvieren. Zunächst macht der Proband eine sogenannte Perfektionsfahrt. 50 Minuten lang sitzt ein speziell geschulter Fahrlehrer mit im Auto. Er achtet auf Unfallvermeidung, eine defensive Fahrweise und ein soziales Verhalten und spricht Mängel direkt an. Der zweite Baustein ist ein Fahrsicherheitstraining. Es umfasst acht Übungseinheiten à 50 Minuten. Zum guten Schluss erfolgt im dritten Schritt eine zweite „Feedbackfahrt“. Eine Untersuchung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) zeigte, dass allein in den ersten drei Jahren nach der Einführung der Maßnahme 2093 Unfälle verhindert wurden. Verglichen wurde dabei die Unfallbeteiligung von 18-jährigen Fahranfängern mit und ohne zweite Ausbildungsphase. Eine weitere KfV-Analyse zeigt: Im ersten Fahrpraxisjahr sind 18-jährige Fahranfänger inzwischen im Schnitt um 28 Prozent seltener in Unfälle verwickelt. Im zweiten und dritten Fahrpraxisjahr verbessert sich der Wert auf bis zu 31 Prozent. Becker fordert: „Die zweite Ausbildungsphase sollte auch in Deutschland verpflichtend sein für alle, die keinen Führerschein mit 17 machen.“
Damit auch die Kosten im Rahmen bleiben, will der ADAC die Fahrausbildung entrümpeln. So müsse das Einparken aus Sicherheitsgründen nicht zwingend bei der Prüfungsfahrt getestet werden. Mit den eingesparten Fahrstunden ließe sich ein Teil der zweiten Ausbildungsphase finanzieren. Becker sagt, dass bei einer entsprechenden Ausbildungsreform der Führerschein nur „um etwa 100 Euro teurer würde durch die zweite Phase“.
„Schutzauflagen“ für das Jahr eins nach dem Führerscheinerwerb vorgeschlagen
Peter Tschöpe vom baden-württembergischen Fahrlehrerverband ist zwar auch der Meinung, dass „eine Betreuung nach dem Führerscheinerwerb unumgänglich ist“. Das österreichische Modell aber lasse sich „nicht eins zu eins umsetzen“. Bei jährlich rund 800.000 Fahranfängern gebe es für Sicherheitstrainings viel zu wenig Übungsplätze in Deutschland. Selbst in Baden-Württemberg seien es keine 20. Tschöpe schlägt deshalb „Schutzauflagen“ für das Jahr eins nach dem Führerscheinerwerb vor. Dazu zählt er – ähnlich der Perfektionsfahrt in Österreich – eine „Rückmeldefahrt“, bei der ein Fahrlehrer das Fahrverhalten analysiert. Ein großes Problem sieht Tschöpe „in der Gruppendynamik, wenn mehrere junge Menschen in einem Auto sitzen“. Auch Becker weiß, wie gefährlich laute Musik, laute Zurufe und betrunkene Mitfahrer sein können. „Die jungen Leute müssen rechtzeitig lernen, was passiert, wenn man mit Kumpels gemeinsam im Auto sitzt.“ Tschöpe kann sich auch ein Verbot von Nachtfahrten vorstellen. „Da sind sie in Gruppen unterwegs und legen teilweise lange Strecken zurück.“
Beim Bundesverkehrsministerium ist man in Sachen zweite Ausbildungsphase zurückhaltend. Denn der Bund hat von 2003 bis 2010 schon einmal eine zweite Phase ermöglicht – allerdings auf freiwilliger Basis. Die sogenannten Fortbildungsseminare für Fahranfänger (FSF) fanden kaum Resonanz. Ministeriumssprecherin Vera Mossmayer: „Die Beteiligung blieb dauerhaft unter einem Prozent.“ Das aber lässt der ADAC nicht gelten. Das verpflichtende österreichische Modell, an dem auch Verkehrspsychologen beteiligt sind, sei besser. Zudem war das FSF mit 250 bis 400 Euro relativ teuer.