Kartoffeln sind gesund - nicht jedoch, wenn sie in Aluminium gegart wurden. Alufolie darf laut Verbraucherzentrale nicht erhitzt werden. Foto: Rita/Pixabay

Pfannenwender aus Plastik, Glas-Aufbewahrungsboxen, Alufolie, Bambusbecher... In der heimischen Küche kommen Lebensmittel mit vielen Materialien in Kontakt. Worauf sollte man achten, wenn einem die Gesundheit am Herzen liegt? Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klärt auf.

Oberndorf - Im Alltag handhabt man die Dinge oft, ohne weiter darüber nachzudenken. Die Pizza kommt auf der Alufolie in den Ofen, angefangene Dosen wandern mit einer Frischhaltefolie darauf zurück in den Kühlschrank und übrige Tomatensauce landet zum Beispiel in der leeren Margarine-Box. Schließlich soll man der Umwelt zuliebe Plastik wiederverwenden. Oder etwa nicht? Sabine Holzäpfel, Sprecherin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, kennt sich da genau aus.

Frau Holzäpfel, wodurch entstehen die größten Gesundheitsgefahren im Umgang mit Küchenutensilien?

Wenn Gefahren für die Gesundheit entstehen, liegt das meistens daran, dass Gegenstände nicht so verwendet werden, wie es vom Hersteller vorgesehen ist. Glas zum Beispiel ist grundsätzlich ein gutes Material für den Kontakt mit Lebensmitteln, weil keine Stoffübertragung stattfindet. Aber nicht jedes Glaserzeugnis ist zum Beispiel dafür geeignet, eingefroren oder stark erhitzt zu werden. Ebenso gibt es Kunststoffarten, die sich nicht mit säure- oder salzhaltigen Lebensmitteln vertragen.

Buntes Kindergeschirr aus Melamin-Formaldehyd-Harz liegt im Trend, weil es bruchsicher ist. Aber wenn es zu hohen Temperaturen ausgesetzt wird - also einer Hitze von mehr als 70 Grad Celsius - können Melamin und Formaldehyd in die Lebensmittel übergehen.

Wie überprüft der Verbraucher, ob er einen Gegenstand sachgemäß verwendet?

Küchenutensilien müssen Gebrauchshinweise tragen. Viele Hersteller nutzen dafür sogenannte Piktogramme, also kleine Symbole. Allerdings gibt es bis jetzt noch keine einheitliche Regel, wie diese Piktogramme aussehen müssen. Wir haben eine Übersicht mit Beispielen erstellt, die wir gefunden haben. In vielen Fällen haben ähnliche Symbole die gleiche Bedeutung, es muss aber nicht so sein. Viele Hinweise und Symbole sind nicht eindeutig.

Ein weiteres Problem: Wenn sie nur als Aufkleber oder auf der Umverpackung angebracht sind, die vor dem Verwenden entfernt werden, hat man die Information später nicht mehr. Daher fordern die Verbraucherzentralen eine dauerhaft nachvollziehbare und unverwischbare Kennzeichnung direkt am Produkt.

Welche geläufigen Piktogramm-Arten gibt es?

Das Glas-Gabel-Symbol kommt am häufigsten vor. Das bedeutet, dass die Gegenstände für den Lebensmittelkontakt geeignet sind. Materialien und Gegenstände für den Kontakt mit Lebensmitteln dürfen bei richtiger Verwendung keine Stoffe an Lebensmittel in Mengen abgeben, die die Gesundheit gefährden können.

Sehr häufig sind auch Spülmaschinen-Symbole. Meist werden da Teller in einem viereckigen Kasten und manchmal auch Wassertropfen abgebildet. Das bedeutet, dass der Gegenstand in die Spülmaschine darf. Aber Achtung: Die Begriffe "spülmaschinengeeignet" und "spülmaschinentauglich" sind nicht verbindlich geregelt. Die kann der Hersteller nach eigenem Ermessen einsetzen. Ein spülmaschinengeeigneter Gegenstand darf zwar in der Spülmaschine gereinigt werden, es können dadurch aber mit der Zeit Schäden an dem Produkt entstehen.

Besser ist es, wenn auf dem Gegenstand ein Symbol drauf ist, das aussieht wie fünf Strahlen, die auf eine eckige Linie treffen. Darüber steht noch eine Zahl. Dann ist der Gegenstand "spülmaschinenfest". Diese Kennzeichnung setzt eine offizielle Prüfung nach DIN-Normen voraus. Die Zahl über dem Symbol gibt an, wie oft man den Gegenstand in der Spülmaschine waschen kann, ohne dass er Schaden nimmt.

Welche Symbole und Angaben können verwirren?

Gegenstände mit einer Schneeflocke darauf sind für das Gefrierfach geeignet. Ohne Temperaturangabe bleibt aber unklar, bis zu welcher Minustemperatur. Das gleiche Problem haben wir beim bekannten Mikrowellen-Symbol. Dort steht in der Regel nicht dabei, wie lange und bei wieviel Watt das Geschirr in die Mikrowelle darf.

Dann gibt es noch Symbole für den Backofen - so erstmal recht eindeutig. Manche sind aber nicht selbsterklärend. Zum Beispiel wenn ein nach oben offener viereckiger Kasten in dem Backofen zu sehen und das Symbol durchgestrichen ist. In dem Fall bedeutet das nicht, dass der Gegenstand nicht in den Backofen darf. Sondern es bedeutet, dass der Behälter nicht unbefüllt hineingestellt werden soll. Und befindet sich der Behälter im Backofen im Bild nicht in der Mitte, sondern ganz unten und das Symbol ist durchgestrichen, dann darf die Backform nicht ohne Gitterost auf den Boden des Ofens gestellt werden.

Sind in einem Piktogramm Zitronen abgebildet - durchgestrichen oder nicht - gibt das an, ob ein Gegenstand für den Kontakt mit säurehaltigen Lebensmitteln geeignet ist. Aber Vorsicht, nicht nur Zitrone ist säurehaltig, sondern natürlich auch Essig oder einige Obst- und Gemüsesorten, wie Ananas oder sogar Tomaten.

Eins der verwirrendsten Symbole ist der Wasserhahn mit Spülmittelflasche daneben. Das bedeutet - zumindest in den Beispielen, die wir gefunden haben - nicht etwa, dass der Gegenstand von Hand gespült werden muss. Er muss nur vor dem ersten Gebrauch einem Spülmittel gereinigt werden.

Müssen alle Küchenutensilien sämtliche Gebrauchshinweise haben, die darauf zutreffen?

Wenn eindeutig erkennbar ist, für welchen Gebrauch sie bestimmt sind, besteht keine Kennzeichnungspflicht. Kaffeemaschinen oder Zitronenpressen zum Beispiel brauchen kein Symbol, das anzeigt, dass sie für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sind. Bunte Schalen und Krüge dagegen schon, weil manche auch nur als Dekoration angeboten werden.

Wenn man Zweifel daran hat, was den sachgemäßen Gebrauch eines Produkts angeht, kann man sich an den Hersteller wenden.

Was aber, wenn der Verbraucher Zweifel an der Arbeit des Herstellers hat?

Wer bei der Verwendung von Gegenständen mit Lebensmittelkontakt zum Beispiel einen auffälligen Geruch oder Geschmack feststellt, kann sich an die amtliche Lebensmittelüberwachung wenden. Denn ein stechender Geruch oder Veränderungen des Geschmacks von Lebensmitteln können darauf hinweisen, dass unerwünschte Stoffe aus dem Gegenstand austreten und ins Lebensmittel übergehen.

Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist entweder beim Landratsamt oder bei der Stadtverwaltung angesiedelt. Dort kann man den bedenklichen Gegenstand abgeben, damit er geprüft wird.

Gibt es auch Fälle, in denen die Angaben der Hersteller einfach widersprüchlich sind?

Die gibt es. Alufolie zum Beispiel ist nicht für säure- oder salzhaltige Lebensmittel geeignet, da hier Aluminium in die Lebensmittel übergehen kann. Deshalb gibt es auf Alufolie entsprechende Warnhinweise. Zum Teil waren dann aber auf der Verpackung Bilder von Backofen-Fisch mit Zitrone oder gewürztem Fleisch. Auch da sehen wir die Hersteller in der Pflicht, Warnungen deutlicher zu kommunizieren.

Nun verwenden Menschen Dinge aber häufig nicht so, wie es vom Hersteller vorgesehen ist. Schon in Kindersendungen gibt es Basteltipps, wie man mithilfe von Luftballons Schälchen aus Schokolade herstellen oder Muffin-Formen mithilfe von Blumentöpfchen ersetzten kann. Ist das bedenklich?

Ja. Mit Lebensmitteln sollten nur Materialien und Gegenstände in Kontakt kommen, die wirklich dafür gedacht sind. Luftballons in heiße Schokolade zu tauchen und danach auch noch ins Gefrierfach zu legen, ist daher eine ganz schlechte Idee. Denn Luftballons können hohe Mengen an Nitrosaminen enthalten und die sind krebserregend. Daher sollten Luftballons auch nicht mit dem Mund aufgeblasen werden, sondern mit einer Pumpe. Und das Material ist natürlich erst Recht nicht dafür geeignet, auch noch Hitze und Kälte ausgesetzt zu werden. Der Blumentopf als Muffin-Form ist ebenfalls ungeeignet.

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Was man auch nicht tun sollte, ist Einweg-Plastik-Verpackungen für die Aufbewahrung anderer Lebensmittel wiederzuverwenden, wenn sie leer sind. Kunststoff ist nämlich nicht gleich Kunststoff. Es gibt Kunststoffarten, die beständig gegen Öle, Fette oder Säure sind, andere sind es nicht. Manche Arten sind hitze- und kältebeständig, andere nicht. Und eine Margarinenverpackung zum Beispiel ist eben nur dafür bestimmt, die Margarine aufzubewahren, bis sie leer ist. Das Material ist nicht darauf ausgelegt, dass später heiße übrige Tomatensauce hineingefüllt und anschließend auch noch ins Gefrierfach gestellt wird.

Bei welchen Produkten sind trotz sachgemäßer Verwendung Gefahrenpotenziale aufgefallen?

Zum Beispiel bei Bambus-Kaffee-Bechern, die inzwischen wieder vom Markt genommen wurden, weil das Material so gar nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen war. Denn die Becher waren nicht nur aus Bambus, sondern einer Mischung aus Kunststoff und Bambusfasern oder -mehl. Untersuchungen haben gezeigt, dass beim Kontakt mit Heißgetränken krebserregende Stoffe übergehen können. Und je öfter der Becher verwendet wird, umso mehr Schadstoffe treten aus.

Vorsichtig sollte man auch bei bunt bedruckten Gebrauchsgegenständen sein, wie Servietten und Muffinförmchen. Auch diese stehen immer wieder in der Kritik, weil es unerwünschte Stoffübertragungen gibt.