Der Winter naht, der erste Schnee auf der Schwarzwaldhochstraße ist bereits gefallen. Wer jetzt noch mit Sommerreifen unterwegs ist, dem drohen unter Umständen Bußgelder. Aber was genau gilt wann? Wir klären auf.
Im November sind die Autowerkstätten vielerorts voll. Termine zum Reifenwechsel gibt es meist nur mit Vorlauf. So auch in Oberndorf bei der Autowerkstatt Auto-Link. „Momentan machen wir seit fast zwei Wochen nicht anderes als Winterreifen zu montieren“, berichtet Inhaber Willi Link vor ein paar Tagen. Er vermutet, dass sich der Ansturm bald legt: „Ich denke das geht jetzt noch ein bis zwei Wochen, dann sind wir durch.“
Aber gibt es eigentlich eine „Deadline“, wann die Reifen spätestens aufgezogen sein müssen? Nein, das nicht: Einen konkret vorgeschriebenen Zeitpunkt für den Reifenwechsel gibt es in Deutschland laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht. Der Gesetzgeber schreibt lediglich vor, dass die Ausrüstung „an die Wetterverhältnisse anzupassen“ ist.
In Deutschland existiert allerdings eine Winterreifenpflicht für Autos, sobald winterliche Straßenverhältnisse gegeben sind – darunter fallen zum Beispiel Schneematsch, Glätte und Eis. Dies war am Freitag der Fall nahe Freudenstadt auf der Schwarzwaldhochstraße: Auf der Fahrbahn lag teils Schnee. Einige Lkw-Fahrer blieben liegen und sorgten für Verkehrsbehinderungen.
Abgesehen davon kann für den richtigen Zeitpunkt zum Wechsel der Reifen die Faustregel „Von O bis O“ angewendet werden. Von Oktober bis Ostern sind Winterreifen angebracht – ansonsten Sommerreifen.
Hohes Bußgeld droht
Teuer kann es werden, wenn die Autoreifen nicht an die Wetterverhältnisse angepasst sind. Das heißt: Wer bei Schneefall mit Sommerreifen auf den Straßen unterwegs ist, dem droht ein Bußgeld. Bei Verstoß kostet es den Fahrer 60 Euro, wenn andere behindert werden sind es 80 Euro sowie ein zusätzlicher Punkt in Flensburg. Auch dem Halter drohen 75 Euro und ebenfalls ein Punkt, so der ADAC auf seiner Homepage.
Das droht bei einem Unfall mit Sommerreifen im Winter
Kommt es mit Sommerreifen im Winter zu einem Unfall, kann sich das auch auf die Schuldfrage auswirken – und zwar negativ. Der ADAC äußert sich auf seiner Homepage folgendermaßen: „Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen einen Unfall mit Sommerreifen verursacht, dem können wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen in der Kaskoversicherung gekürzt werden.“ Auch könne es bei einem unverschuldeten Unfall mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung Probleme geben, weil der Fahrer sich je nach Einzelfall ein Mitverschulden anrechnen lassen muss.
Aber worin unterscheiden sich die Reifen eigentlich? Der ADAC erklärt, dass Winterreifen ein spezielles Profil haben. Die Reifen bestehen aus einer bestimmten Gummimischung und bieten einen optimalen Grip, was bedeutet, dass man auf glatten Straßen besser vorwärtskommt und sicherer unterwegs ist. Im Sommer hätte das allerdings negative Auswirkungen: Bei 100 Stundenkilometern würde sich der Bremsweg mit Winterreifen um 16 Meter verlängern.
Ob Winter- oder Sommerreifen: Unabhängig von den Jahreszeiten sollten Reifen immer die erforderliche Mindestprofiltiefe haben. Für alle Reifen gilt bei Pkws und Motorrädern dieselbe Mindestprofiltiefe. Sie ist in Deutschland und Europa einheitlich auf 1,6 Millimeter festgelegt. Der ADAC empfiehlt aus Sicherheitsgründen jedoch bei Winterreifen mindestens vier Millimeter. Bei Sommerreifen ist eine Profiltiefe von mindestens drei Millimetern empfehlenswert.
Willi Link von der Oberndorfer Autowerkstatt erklärt: „Auf dem Profil der Reifen sind zwei Abfahrmarken. Die eine ist die Sommerabfahrmarke und die anderen die Winterabfahrmarke und wenn die erreicht sind, sollten die Reifen schnellstens ausgetauscht werden.“