Die Infektionskrankheit von Bienen ist für Menschen nicht gefährlich. Foto: PollyDot/Pixabaxy

Nach dem Ausbruch in Schenkenzell hat es nun einen weiteren Ausbruch der Bienenseuche ’Amerikanische Faulbrut’ im Kreis Rottweil gegeben.

Kreis Rottweil - Am Freitag wurde auf den Gemarkungen Schramberg-Waldmössingen und Dunningen-Seedorf ein Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut, einer anzeigepflichtigen Bienenseuche, amtlich festgestellt.

Keine Gefahr für andere Tiere oder Menschen

Die bakterielle Infektionskrankheit stellt keine Gefahr für ausgewachsene Honigbienen, andere Tiere oder Menschen dar, teilt das Landratsamt mit.

Die bösartige Faulbrut ist anzeige- und bekämpfungspflichtig, da sie das Überleben der Bienenvölker massiv bedroht. Im Falle eines Ausbruchs sind die Schutzmaßnahmen gemäß der Bienenseuchen-Verordnung einzuleiten, um die Erkrankung einzudämmen und eine Ausbreitung zu verhindern.

Um den betroffenen Bereich ist eine Sperrzone – Radius mindestens ein Kilometer – eingerichtet. Diese wird per Allgemeinverfügung des Landkreises Rottweil öffentlich bekannt gemacht und ist auf der Homepage des Landkreises mit detaillierter Karte einsehbar.

Alle Bienenvölker müssen untersucht werden

Alle Bienenvölker und Bienenstände in diesem Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen. Ferner dürfen bewegliche Bienenstände von ihrem Standort nicht entfernt werden. Es ist nicht gestattet, Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wachs, Honig, Futtervorräte, benutzte Gerätschaften etc. aus den Bienenständen zu nehmen. Bienenvölker oder Bienen dürfen auch nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

Das Veterinäramt des Landratsamtes hat bereits Maßnahmen verfügt, um die Ausbreitung der Seuche zügig einzudämmen und weiteren Schaden an den Bienenvölkern in der Umgebung zu verhindern.

Bienenhalter im Sperrbezirk sind aufgerufen - soweit noch nicht erfolgt - unverzüglich ihre Bienenstände unter Angabe des Standortes und der Völkerzahl beim Landratsamt Rottweil, Veterinär- und Verbraucherschutzamt, Johanniterstraße 23, 78628 Rottweil, zu melden.