Die Erneuerung der Retentionsbodenfilter für den Regenüberlauf beim Bauhof waren jüngst auch Thema beim Besuch des Landtagsabgeordneten Daniel Karrais (Dritter von rechts). Foto: Archiv Dold

Mit einer Erhöhung der Abwassergebühren will die Gemeinde Hardt eine bessere Kostendeckung erreichen.

Mit den Gebühren pro Kubikmeter von 3,10 Euro für Schmutzwasser und 0,70 Euro für Niederschlagswasser wurden bisher die Kosten nur zu 81,41 Prozent gedeckt.

 

Um eine bessere Kostendeckung für Abwasser von etwa 93 Prozent zu erreichen, schlug die Verwaltung 3,40 Euro für Schmutzwasser und 0,80 Euro für Niederschlagswasser – jeweils pro Kubikmeter – vor.

Im Jahr 2027 könnte ein nächster Schritt zur Vollkostendeckung anvisiert werden. Für eine sofortige vollständige Kostendeckung wurden 3,42 Euro für Schmutzwasser und 0,95 Euro für Niederschlagswasser jeweils pro Kubikmeter errechnet. Für Zuschüsse für Investitionen muss eine möglichst hohe Kostendeckung erreicht werden.

Unbequeme Beschlüsse

In den nächsten Jahren stehen hohe Investitionen in die Kläranlage Schramberg an, an denen auch Hardt beteiligt wird. Vor diesem Hintergrund diskutierten die Gemeinderäte über Anpassungen der Gebühren. Es müssten in jedem Fall unbequeme Beschlüsse gefasst werden, sah Franz Marte für die Diskussion voraus.

Eine Erhöhung der Gebühren für bessere Förderquoten müsse aber sein, bekräftigten alle Sprecher im Gemeinderat, besonders angesichts der bereits früher beschlossenen Erneuerung der Retentionsbodenfilter für den Regenüberlauf beim Bauhof und der angekündigten Erweiterungen in der Kläranlage Schramberg.

Neue Sätze gelten ab Januar

Diese Kosten sollten detailliert erläutert werden, die Abteilungsleiter Konrad Ginter aus Schramberg bereits vor der Sommerpause im Gemeinderat vorgestellt hatte.

Nach intensiver Diskussion wurde die Gebühr für Schmutzwasser über den Vorschlag der Verwaltung einstimmig auf 3,50 Euro pro Kubikmeter angehoben.

Die Gebühr für Niederschlagswasser soll mit der eindeutigen Mehrheit von neun Stimmen bei jeweils zwei Gegenstimmen und Enthaltungen auf 0,90 Euro angehoben werden. Diese neuen Gebühren sollen ab dem 1. Januar 2026 gelten.