Viele Geislinger wollen kein Absetzgelände in ihrer Nachbarschaft. Foto: Jansen

Land und Bund können ihre Planungen zur Errichtung eines Absetzgeländes auf der Staatsdomäne Waldhof weiter verfolgen. Der Petitionsausschuss hat sich mit dem Thema auseinandergesetzt.

Dürfen Land und Bund auf der im Zollernalbkreis gelegenen Staatsdomäne Waldhof bei Geislingen ein Absetzgelände errichten? Mit der Eingabe einer Bürgerinitiative, die sich dagegen wendet, hat sich der Petitionsausschuss kürzlich in einer Sitzung befasst.

Der Vorsitzende Thomas Marwein (Grüne) teilt via Pressemitteilung mit: „Im Rahmen der Standortsuche wurden mehr als 100 Gelände hinsichtlich ihrer militärischen Eignung überprüft. Diese Gelände wurden auch geprüft mit Blick auf Raum- und Regionalplanung, Wasserwirtschaft, Naturschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Immissionswerte. Das Staatsministerium hat die Ergebnisse dieser Prüfung auf dem Beteiligungsportal des Landes zur Verfügung gestellt.“

Marwein: Absetzgelände rechtlich ein Flugplatz

Gleich fünf Ministerien seien mit dem Thema befasst, wie der Ausschussvorsitzende darlegte. Gegenstand der Petition sei das gemeinsame und derzeit in Vorbereitung des luftrechtlichen Genehmigungsverfahrens befindliche Vorhaben des Landes und des Bundes, auf der Staatsdomäne Waldhof ein Absetzgelände zu errichten. „Dagegen wenden sich die Petenten in ihrer Grundforderung sowie in zwölf Einzelforderungen, die etwa die Themen Verkehr, Lärm und Sicherheit abbilden“, erläuterte Marwein.

Ein Absetzgelände sei rechtlich gesehen ein Flugplatz, gab Marwein die Erläuterungen des Staatsministeriums wieder. Es werde Absetzgelände genannt, da der Zweck des Geländes das Üben des Fallschirmspringens und nicht das Landen von Flugzeugen sei.

Standort bei Haiterbach abgelehnt

Bislang fänden Fallschirmsprung-Übungen durch das in Calw stationierte Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr und die US-Streitkräfte auf den Gemarkungen Renningen und Malmsheim statt.

Dieses Absprunggelände solle jedoch in den nächsten Jahren aufgegeben werden, damit ein dort tätiges Unternehmen sein Forschungs- und Entwicklungszentrum weiter ausbauen könne. Das Land habe sich bereits im Jahr 2010 vertraglich verpflichtet, die Suche nach einem Ersatzübungsgelände für die Bundeswehr mit dem Bund gemeinsam vorzunehmen.

Zunächst ist der Segelflugplatz zwischen Haiterbach und Nagold aufgrund seiner Nähe zum Standort Calw als geeignete Fläche favorisiert worden, doch hätten die Flächen nur mittels Enteignung beschafft werden können.

Der Truppenübungsplatz Meßstetten sei letztlich aufgrund von Sicherheitsbedenken des Verteidigungsministeriums nicht weiterverfolgt worden. Deshalb hätten Land und Bund Ende 2021 vereinbart, sich auf den Standort Waldhof zu konzentrieren. „Derzeit wird die Umsetzbarkeit in Vorbereitung des luftrechtlichen Genehmigungsverfahrens vertieft geprüft“, berichtete Marwein.

Emotionale Bürgersprechstunde im Oktober

„Das Staatsministerium hält an der Umsetzung des Vorhabens fest“, sagt der Vorsitzende. Das Land habe sich zur Suche eines Ersatzgeländes verpflichtet. Landesinteressen seien, zukunftsfähige Arbeitsplätze im Land zu halten und die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr zu gewährleisten, gab Marwein die Auffassung des Staatsministeriums wieder.

Die entgegenstehenden Interessen der Petenten wie etwa der Verlust von Ackerland seien in Folge einer Abwägungsentscheidung und unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben nachzuordnen. Im Ergebnis überwiege das Landesinteresse an der Umsetzung des Vorhabens die anderen berechtigten Interessen.

Das Staatsministerium habe sehr deutlich gemacht, dass es um die Sorgen der landwirtschaftlichen Betriebe in der Umgebung wisse. „Das Staatsministerium wird auch weiterhin den Kontakt zu den landwirtschaftlichen Betrieben suchen“, fasste Marwein zusammen.

Erst im Oktober kam es vor Ort zu einer Bürgersprechstunde, in der beide Seiten Argumente austauschen konnten. Die Bürgerinitiative „Waldhof“ äußerte auch bei dieser Veranstaltung harsche Kritik am geplanten Absetzgelände.