„Zum Heulen“ und „ein Armutszeugnis“ – der bekannte Tierfilmer Andreas Kieling findet zum geplanten Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs klare Worte.
Nun also doch: Der Hornisgrinde-Wolf darf getötet werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage der Naturschutzinitiative (NI) gegen die Abschussgenehmigung des baden-württembergischen Umweltministeriums am Donnerstag abgewiesen. Die NI kann nun noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) einlegen.
„Es ist zum Heulen, was sich da gerade in Baden-Württemberg abspielt“, bringt es Andreas Kieling in einem Instagram-Beitrag auf den Punkt. Da gäbe es einen Wolf, der im Wald lebe, keine Schafe oder Ziegen reiße und dennoch für die Behörden „auffällig“ sei – da er Menschen zu nahe komme.
Wahrscheinlich sei es ein junges Tier, das noch keine schlechten Erfahrungen mit Menschen gemacht und entsprechend wenig Scheu entwickelt habe, schlussfolgert der Tierfilmer richtigerweise. Dass der Wolf nun deshalb abgeschossen werden soll, ist für Kieling wenig nachvollziehbar.
Auch die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz kritisiert der Dokumentarfilmer scharf. Aufzuhalten sei dieser Schritt wohl nicht mehr – trotz zahlloser Proteste und Unterschriftenaktionen. „Es wird so sein“, stellt Kieling ernüchtert fest. Damit, führt der 66-Jährige aus, entgleite der Wolf der Kontrolle des Naturschutzgesetzes und schlittere in das „ganz anders aufgestellte“ Jagdgesetz.
Dabei wisse „jeder Jäger, wirklich jeder Jäger“, wie schwer es sei, genau den Wolf zu erlegen, der Weidetiere gerissen habe, führt Kieling aus. „Das ist fast nicht möglich. Also wird man den Wolf schießen, den man ins Fadenkreuz bekommt.“
Ist eine Bejagung überhaupt sinnvoll?
Dadurch erreiche man unter Umständen jedoch genau das Gegenteil von dem, was man eigentlich erreichen wolle. Durch den Abschuss einzelner Tiere eines Rudels werde die Sozialstruktur gesprengt. Die übrig gebliebenen Tiere könnten dann dazu übergehen, erst recht Weidetiere zu reißen. „Aus einer gewissen Not heraus“, meint Kieling.
Auf was genau der Dokumentarfilmer damit anspielt, erläutert Carsten Nowak, Fachgebietsleiter für Naturschutzgenetik der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung (SGN) in Gelnhausen, in einer der jüngsten Folgen des Podcasts „Peter und der Wald“. Im Dialog mit Podcast-Host, Autor und Waldakademie-Gründer Peter Wohlleben geht der promovierte Evolutionsbiologe auch auf die Sinnhaftigkeit der Jagd auf den Wolf ein.
Auf Wohllebens Frage, ob der Abschuss einzelner Wölfe tatsächlich zu mehr Herdenschutz führe, antwortet Nowak: „Wenn ich hier und da mal einen schieße, dann werde ich das höchstwahrscheinlich nicht hinbekommen. Außer, ich erwische durch Zufall genau denjenigen, der für einen Großteil der Risse verantwortlich ist.“ Genau das bekomme man aber meist nicht hin.
Bereits nach etwa einem halben Jahr sei der Wolfsnachwuchs so groß wie die Eltern, nicht einmal die Unterscheidung von männlichen und weiblichen Tieren sei möglich. Schieße man nun zwei Tiere aus dem Rudel und erwische dabei die Eltern, seien die Jungen auf sich allein gestellt und suchten zwangsläufig leichte Beute. Und leichte Beute seien nun mal Nutztiere.
Peter Wohlleben zur Jagd auf Wölfe: „Reine Politik“
So führe der Abschuss einzelner Tiere am Ende sogar zu mehr Rissen. Was auch Studien belegten. „Dieser Glaube, ich schieße jetzt ein paar Wölfe, …, dann merken die anderen, ich muss mich vom Menschen und von Weiden und Nutztieren fernhalten, das funktioniert gar nicht.“ Im Baltikum und der Slowakei seien die Schäden in Regionen, in denen der Wolf bejagt werde, genauso hoch wie in Regionen, in denen das nicht der Fall sei.
„Also ist es reine Politik“, konstatiert Wohlleben. Auch für Kieling ist die Aufnahme des Wolfs ins Jagdgesetz vor allem eines: politisch motiviert. Damit wolle man Ruhe in die hitzige Debatte um das Daseinsrecht des Raubtiers in Deutschland bringen, einzelne Parteien und Interessenverbände befrieden. In einer Gesellschaft, in der die Fahne des Naturschutzes ansonsten so hoch gehalten werde, „ist es eigentlich nur ein Armutszeugnis“.
Er könne nur dazu ermuntern, weiterhin gegen den Abschuss und die Aufnahme des Wolfs in das Jagdgesetz zu protestieren und entsprechende Petitionen zu unterschreiben. „Es ist unfassbar“, schließt Kieling.
Die Petitionen
Die beiden Petitionen
gegen den Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs wurden bereits Tausendfach unterzeichnet. Die Petition auf Openpetition unterzeichneten über 7500 Menschen, die auf Change.org knapp 40.000 (Stand 5. Februar, 16.30 Uhr).
Wohllebens Sohn Tobias Wohlleben hat eine Petition gegen die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht gestartet. Diese hat bislang rund 74.000 Unterzeichner
Dieser Artikel wurde erstmals am 5. Februar 2026 veröffentlicht und aufgrund der thematischen relevanz neu ausgespielt.