Vor dem Lahrer Amtsgericht musste sich eine Praxisinhaberin verantworten. Sie hatte während der Pandemie Corona-Tests abgerechnet, die es gar nicht gegeben hatte. Für die Frau ging es bei dem Verfahren auch um ihre berufliche Zukunft.
In der Corona-Krise schossen Teststationen wie Pilze aus dem Boden. Für die Betreiber schien das Geld auf der Straße zu liegen. Schneller Reichtum war möglich, aber auch Betrug. Da es offenbar nicht so schwer war, das System auszutricksen, wurden auch Menschen zu Straftätern, die keine notorischen Verbrecher sind. So musste sich jetzt vor dem Amtsgericht Lahr eine Frau wegen falsch abgerechneter Corona-Tests verantworten, die zuvor noch nie mit dem Gesetz in Konflikt getreten war.
Jeder durfte damals ein Testzentrum eröffnen. Das tat auch die Angeklagte, die dafür aber nicht, wie so viele andere, einen Container anmietete, der dann an einer Straßenecke stand. Vielmehr nutzte sie dafür einen Raum in ihrer Gesundheitspraxis, die sie seit vielen Jahren im Ortenaukreis betreibt. Sie habe mehrere Tausend Patienten, sagte sie.
Die Angeklagte gesteht
Die Frau legte zu Beginn des Verfahrens ein Geständnis ab. Sie habe einen Fehler gemacht, der ihr sehr leid tue. Gleichwohl betonte sie, dass sie gar nicht habe betrügen wollen. Dass sie vielmehr in die Sache reingerutscht sei. Angeklagt war sie dabei wegen Computerbetrugs in mehreren Fällen. „Computer“ deshalb, da ihr vorgeworfen wurde, im Internet-Abrechnungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) falsche Angaben über den Umfang der Corona-Tests in ihrer Praxis gemacht zu haben.
Konkret ging es um den Zeitraum Februar bis November 2022. Staatsanwalt Marco Beinerz ging zu Prozessbeginn die Zahlen durch, listete auf, was die Praxis der Angeklagten monatlich in die Eingabemaske der KV eingetragen hatte. Es seien rund doppelt so viele Tests genannt worden, wie tatsächlich gemacht wurden, so der Ankläger.
Wie flog das Ganze auf? Im September 2022 schöpfte die Kassenärztliche Vereinigung Verdacht, da die Praxis verhältnismäßig wenige positive Corona-Fälle meldete. Eine auffällig niedrige Positivquote sei stets ein Hinweis auf einen möglichen Betrug, war im Verlauf des Verfahrens zu hören.
Daraufhin wurde die Polizei eingeschaltet. Ein Kriminalkommissar sagte als Zeuge aus: Bei seinen Ermittlungen habe er das Unternehmen aufgesucht, das der Praxis die Test-Kits lieferte. Deren Anzahl sei nur rund halb so groß gewesen wie die Zahl der später abgerechneten Corona-Tests.
Ein Kripo-Beamter stellt Nachforschungen an
Konkret hatte die Praxis 2210 Test-Kits bestellt, später jedoch 4235 Tests in Rechnung gestellt, so Beinenz. Wobei die Praxis auch einige Test-Kits aus einer anderen Quelle bekommen hatte. Zuviel abgerechnet worden seien letztlich 1562 Corona-Tests. Den Schaden bezifferte Beinenz auf rund 33 000 Euro.
Die Angeklagte sagte, dass die Tests in ihrer Praxis per Strichliste gezählt worden seien. Die Eingaben in das KV-Abrechnungsportal habe dann eine Mitarbeiterin übernommen. Möglicherweise seien dieselben Listen dabei zweimal eingetragen worden. Aber Absicht sei das nicht gewesen, versicherte sie.
Irgendwann sei ihr aufgefallen, dass da etwas nicht stimmen kann, so die Angeklagte. Daraufhin habe sie „Panik“ bekommen, Existenzängste gar. Denn Betreiber von Corona-Testzentren, die beim Betrügen erwischt werden, müssen nicht bloß das ergaunerte Geld zurückzahlen, sondern auch die Summen, die sie regulär für tatsächlich erbrachte Tests erhalten haben. Statt den Fehler bei der Abrechnung zuzugeben, machte die Praxisinhaberin deshalb weiter.
Ihr Verteidiger gibt den chaotischen Verhältnissen eine Mitschuld
Richter Hendrik Witsch wollte wissen, wie viel Vorsatz in dem Betrug steckte. Deshalb fragte er die Angeklagte ein paarmal, wann sie gemerkt habe, dass die Corona-Test-Abrechnungen ihrer Praxis fehlerhaft sind. Sie könne sich nicht mehr erinnern, so die Frau.
Ihr Verteidiger Dino Schaudel-Del Deo versuchte, die Politik mit ins Boot zu nehmen. Es sei eine chaotische Zeit gewesen, in der Betrug leicht gemacht worden sei. Die Regierung habe dadurch „Hunderte Millionen Euro rausgehauen“. Seine Mandantin habe erst „relativ spät gemerkt“, dass ihre Zahlen nicht stimmen. Schuld daran sei auch die „Zettelwirtschaft“ in der Praxis gewesen. Nun aber zeige sie Reue und habe gestanden. Andere hätten viel mehr betrogen.
Da der Vorsatz nicht erwiesen war, verurteilte Witsch die Frau wegen „Computerbetrug durch Unterlassen“ (da sie die fehlerhaften Abrechnungen nicht angezeigt hatte) zu elf Monaten und drei Wochen auf Bewährung. Damit sei er „am unteren Rand des Strafrahmens“ geblieben, betonte der Richter. Die Angeklagte habe zuvor mit ihrer Praxis gezeigt, dass sie „ein gut funktionierendes Mitglied der Gesellschaft“ sei. Nun wolle er ihr die Zukunft nicht verbauen, so Witsch.
Hintergrund ist, dass das Gesundheitsamt der Frau bei einer härteren Verurteilung möglicherweise den Weiterbetrieb ihrer Praxis, in der sie einige Angestellte beschäftigt, verbieten würde. Bei einer Verurteilung zu weniger als einem Jahr Haft sind ihre Chancen größer, ihren Betrieb behalten zu dürfen.