Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der den Wolf ins Jagdrecht aufnimmt. Klaus Mack, Abgeordneter für Calw und Freudenstadt, begrüßt den Schritt.
Der Wolf kommt ins Bundesjagdrecht. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat die Bundesregierung in ihrer Kabinettssitzung beschlossen. Für den CDU-Bundestagsabgeordneten für den Wahlkreis Calw/Freudenstadt, Klaus Mack, ist diese Entscheidung der wichtige Schritt hin zu einem effektiven und praxisnahen Umgang mit den stetig steigenden Wolfszahlen in Deutschland, heißt es in einer Mitteilung seines Büros.
Als zuständiger Berichterstatter seiner Fraktion im Umweltausschuss habe er sich dafür seit seinem Eintreten in den Bundestag eingesetzt, um durch ein gezieltes Wolfsmanagement einen Ausgleich zwischen Artenschutz und den berechtigten Interessen der Weidetierhalter zu schaffen.
„Die Wolfspopulation hat sich in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt. Gleichzeitig bedeutet dies eine besondere Herausforderung für den erhöhten Schutz unserer Nutztiere wie Schafe, Ziegen und Rinder. Und es hat sich gezeigt: Auch ausreichende Herdenschutzmaßnahmen konnten Wolfsübergriffe nicht verhindern“, so Mack.
1100 Vorfälle im vergangenen Jahr
Eine große Hürde war der hohe Schutzstatus des Wolfes. Bereits in der vergangenen Wahlperiode gelang es, diesen Status zu senken. „Das war die Voraussetzung für die jetzige Entscheidung“, so der Abgeordnete.
Im vergangenen Jahr gab es rund 1100 Vorfälle, bei denen Wölfe etwa 4300 Nutztiere rissen. Für den Schutz von Weidetiere wurden Millionenbeträge für Herdenschutzmaßnahmen aufgewendet.
Problemwölfe können schneller entnommen werden
Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht bedeutet, dass Problemwölfe in Regionen mit hohen Beständen künftig schneller und mit weniger bürokratischem Aufwand entnommen werden können.
Die Länder erhalten zudem die Möglichkeit, ein regionales Wolfsmanagement zu betreiben, um die Zahl der regional lebenden Wölfe zu regulieren. Dies soll vor allem in Gebieten mit besonders hohen Wolfszahlen erfolgen, in denen ein „günstiger Erhaltungszustand“ für den Wolf festgestellt wurde. Dieser gilt mittlerweile für die meisten Regionen Deutschlands.
Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag
Auch können Weidegebiete ausgewiesen werden, in denen der Abschuss des Wolfs zum Schutz der Nutztiere notwendig wird. Das kann zum Beispiel auf Almen oder Deichen der Fall sein, wo sich ein Schutz durch Zäune oder anderen Maßnahmen schwer umsetzen lässt.
„Mit dem Kabinettsbeschluss und den geplanten Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz setzt die Regierung Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um. Sie schaffen die rechtliche Grundlage, um Weidetiere zu schützen und dem Wolfsbestand in Deutschland gerecht zu werden. Das ist ein großer Erfolg“, sagt Mack. Der Gesetzesentwurf geht nun ins parlamentarische Verfahren.
„Wir werden hart daran arbeiten, pragmatische Lösungen für die Details zu finden, die sich später aus der praktischen Umsetzung ergeben. Unsere Hoffnung ist, dass das Gesetz Anfang April in Kraft treten kann“, so Mack.