Die Gebühren für die Anlieferung von Material auf die Deponien in Balingen und Albstadt werden angehoben.
Es ist erst ein Jahr her, dass der Zollernalbkreis als Betreiber die Gebühren der Deponien „Schönbuch“ in Albstadt und „Hölderle“ in Balingen angehoben haben – damals für die beiden Jahre 2025 und 2026. Erstmals wurden damals die Gebühren für die Deponieklassen DK 0 und DK I auf Basis der damals prognostizierten Abfallmengen berechnet. Doch die Erwartungen haben sich nicht erfüllt: Die konjunkturelle Schwäche, die Zurückhaltung im Baugewerbe und Verzögerungen bei der Inbetriebnahme der DK-0-Flächen führten zu deutlich geringeren Anliefermengen. Außerdem wird – so ist der Plan – im Herbst 2026 eine neue Bereitstellungshalle auf der Deponie Albstadt in Betrieb gehen, wofür zusätzliche Gebührensätze erforderlich sind.
Um eine finanzielle Unterdeckung zu vermeiden, werden die Gebühren für das Jahr 2026 erneut angehoben. Die neue Gebührenkalkulation wurde dem Ausschuss für Umwelt- und Technik des Kreistags bei seiner jüngsten Sitzung vorgelegt.
2,20 Euro teurer
Für die Berechnung des Gebührenbedarfs wurden alle voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge des Jahres 2026 zugrunde gelegt. Nach aktueller Haushaltsplanung stehen erwarteten Kosten von rund 2,64 Millionen Euro Einnahmen von etwa 892 300 Euro gegenüber. Daraus ergibt sich für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 ein Gebührenbedarf von rund 1,74 Millionen Euro.
Für die Gebühren des Deponiebereichs DK -0,5 – für unbelasteten Erdaushub – ergeben sich rechnerisch keine Änderungen. Die Gebühr beträgt weiterhin 8,80 Euro.
Bei der Deponieklasse 0 – unbelasteten Bauschutt und Bodenaushub – erhöht sich der Gebührensatz um 2,20 Euro von 19,80 Euro auf 22 Euro.
17 Cent pro Tag und Tonne
Auch in der Deponieklasse 1 für mäßig belastete, nicht gefährliche Abfälle, hauptsächlich mineralischer Natur wie Bauschutt, Erdaushub, Gips und Asbest, werden die Gebühren angehoben.
Erdaushub kostete bisher 27,80 Euro, künftig 30 Euro. Bei Kleinmengen – zwischen 200 Kilogramm und einer Tonne – wird der Gebührensatz von 14 auf 15 Euro angehoben. Wird weniger als 200 Kilogramm Erdaushub angeliefert, werden Gebühren von neun Euro fällig anstatt bisher acht Euro. Für die Gebühren von asbesthaltigen Abfällen und Mineralwolle ergeben sich keine Änderungen.
Wenn das Zwischenlager im Herbst kommenden Jahres in Betrieb geht wird für die Zwischenlagerung von Material 17 Cent pro Tag und Tonne berechnet.
Der Ausschuss stimmte den Gebührenanpassungen und der damit verbundenen Änderung der Abfallwirtschaftssatzung einstimmig zu.