Biomüll darf, wenn schon "verpackt", nur in entsprechenden Haushaltsbeuteln aus Papier oder in Zeitungspapier eingeschlagen in die Biomülltonne eingefüllt werden. Zur Vermeidung von Kondenswasser und Anfrieren des Inhalts bei niedrigen Temperaturen wird empfohlen, den Biomüll ausreichend abtropfen zu lassen und möglichst trocken einzufüllen. Ferner sollten die Biomüllbehälter von innen regelmäßig gereinigt und getrocknet werden, bevor neue Abfälle eingefüllt werden.
"Kompostierbare", handelsübliche Biomüllbeutel aus gummiähnlichem Folienmaterial dürfen gleichfalls nicht verwendet werden, da der Biomüll des Landkreises eben nicht kompostiert wird, sondern in der Vergärungsanlage in Deißlingen in viel kürzerer Zeit verarbeitet wird. Somit müssen in den Verwertungsanlagen alle fälschlich verwendeten Folien und Folienbeutel vorab herausgelesen werden, damit es weder zu Anlagenstörungen, noch zu Qualitätseinbußen bei den hergestellten Komposten kommt.
Qualitätssiegel "biologisch abbaubar"
Das Qualitätssiegel "biologisch abbaubar" darf nach der entsprechenden Norm DIN EN 13432 bereits dann verwendet werden, wenn die Folien nach 90 Tagen bei rund 55 Grad zersetzt werden. Auf Grund der prozessgesteuerten Abbauvorgänge in der Vergärungsanlage reicht es aus, dass der Biomüll dort innerhalb von 20 Tagen bei durchschnittlich 40 Grad zu Biogas und Kompost umgewandelt wird. In dieser kurzen Zeit lässt sich keine Folienart vollständig zersetzen.
Das Abfallwirtschaftsamt bittet die Bürger daher, auch solche "kompostierbaren" Biomüll-Folienbeutel nicht zu verwenden; und ein kleiner Tipp am Rande: Restbestände könnten problemlos für den Restmüll aufgebraucht werden.
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