Der Abfall wandert in den Mülleimer und von dort in die Tonne – für die Entsorgung aber werden Gebühren fällig. Die Bescheide dazu werden derzeit verschickt. Foto: © Andrey Popov – stock.adobe.com_285715679

In den nächsten Tagen werden die Abfallgebührenbescheide 2022 an die privaten Haushalte der genannten Orte mit den jeweils zugehörigen Teilortgemeinden verschickt. Darin werden die Haushaltsgebühren aufgelistet und bei Haushalten mit eigenen Abfallbehältern auch die Gebühren für die Restmüll- und Biomülltonne.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Die Bürger in Furtwangen, Vöhrenbach, Gütenbach, Königsfeld, Mönchweiler, Schonach, Schönwald, St. Georgen, Triberg und Unterkirnach bekommen Post. Doch mit dem reinen Erhalt der Gebühren-Bescheide ist es nicht getan. Die beigefügten neuen Gebührenmarken für 2022 müssen gut sichtbar auf den betreffenden Behälterdeckel geklebt werden. Dabei müssen die bisherigen Marken entfernt werden.

Die seit 2017 versandten Marken für die Altpapierbehälter sind Dauermarken ohne Jahreszahl, diese werden nicht durch neue ersetzt. Private Haushalte, die an eine Nachbarschaftstonne oder Gemeinschaftstonne angeschlossen sind, erhalten lediglich die Jahresgrundgebühr in Rechnung gestellt. Die Gefäßkosten werden in diesen Fällen entweder von der Hausverwaltung oder von der Person, die für die Nachbarschaftstonne verantwortlich ist, anteilig abgerechnet.

Anhand des Gebührenbescheids können die Haushalte auch ihre beim Landratsamt gespeicherten Daten überprüfen. Falls sich diese Daten seit Dezember 2021 verändert haben, erhalten die betroffenen Haushalte in Kürze automatisch einen aktuellen Änderungsbescheid. In diesem Falle sind nur die Gebühren laut Änderungsbescheid zu bezahlen.

Sperrmüll selbst wegbringen

Auch in diesem Jahr erhalten die privaten Haushalte mit dem Gebührenbescheid wieder zwei Sperrmüll-Anlieferscheine. Mit diesen können Bürger alternativ zur Sperrmüllabholung ihren Sperrmüll selbst zur Umschlagstation in Tuningen bringen. Mit einem Anlieferschein werden dort 200 Kilogramm als Freimenge vom ermittelten Gewicht abgezogen. In der Summe können kostenfreie Sperrmüllabholungen und Freimengenverrechnungen beim eigenen Anliefern zweimal pro Jahr in Anspruch genommen werden. Es ist jedoch möglich, mehrere Anlieferscheine gleichzeitig vorzulegen, zum Beispiel bei Mehrmengen oder wenn Sperrmüll weiterer Privathaushalte gebracht wird. Eine Anlieferung anderer Abfälle hingegen ist generell kostenpflichtig. Wertstoffe wie zum Beispiel Holz oder Metall werden bei der Umschlagstation nicht angenommen und müssen zu den Recyclingzentren/Wertstoffhöfen gebracht werden. Zusätzliche Sperrmüllabholungen kosten 50 Euro, eine weitere Sperrmüllanlieferung in Tuningen wird mit dem tatsächlichen Gewicht in Rechnung gestellt.

Ansprechpartner bei Fragen

Bei Fragen zum Bescheid steht das Amt für Abfallwirtschaft unter der Servicenummer 07721/9 13 75 55 zur Verfügung. Anfragen können auch schriftlich, per Fax 07721/9 13 89 16 oder Mail abfall@Lrasbk.de erfolgen. Gewünschte Behälteränderungen und Sperrmüllanmeldungen können zudem im Internet über die Online-Funktionen des Amts der Abfallwirtschaft auf www.abfall.Lrasbk.de bestellt werden. Sollte es am Service-Telefon in den ersten Tagen nach dem Versand der Gebührenbescheide zu Engpässen kommen, empfiehlt es sich, ein paar Tage abzuwarten. Die Bürger können sich innerhalb eines Monats jederzeit schriftlich, während der Sprechzeiten auch telefonisch, mit dem Amt für Abfallwirtschaft in Verbindung setzen – es entstehen dadurch keine Nachteile.