Zum Thema Müllentsorgung im Schwarzwald-Baar-Kreis hat unsere Leserin Magdalene Laissy aus VS-Villingen eine Meinung.
Fakt ist: Wenn keine wöchentliche Leerung beantragt wird, so wird Biomüll in den Kommunen 14-tägig abgeholt.
Angenommen beim Essen bleibt etwas auf dem Teller zurück oder man stelle sich einen leer gegessenen Teller vor, dann lässt man diesen Teller nicht zwei Wochen ungespült auf dem Tisch stehen. Eine schimmelnde Zitrusfrucht stinkt, ist ungenießbar. Man wirft sie in den Biomüll. Dort verwest sie weiter.
Eine nicht ganz aufgegessene Pizza, Salatreste, proteinhaltige Speisen wie Fleisch (Protein verwest besonders schnell): Was für Verwesungsvorgänge spielen sich in zwei Wochen Müllentsorgungsturnus in den Biomülltonnen – oft an den Zugangswegen zu den Wohnhäusern stehend – ab? Es entwickeln sich doch wohl Verwesungsgifte, die sich – besonders in warmen Jahreszeiten – stinkend verbreiten.
Angenommen eine Biomülltonne ist zusätzlich Hitze und Sonne ausgesetzt, dann wird diese Mülltonne innerhalb des zweiwöchigen Müllentsorgungsturnus zu einer Brutstätte für gesundheitsschädliche Stoffe wie Schimmel und Fäulnisstoffe.
Es ist zu unterscheiden zwischen Teeblättern, die an der Luft einfach vertrocknen würden, und sehr stark verderblichen feuchten bis nassen Nahrungsmitteln.
Verwesende Lebensmittel
In einem zweiwöchigen Leerungsturnus kann durchaus ein Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz angenommen werden. Verwesende Lebensmittel entwickeln Ungeziefer. Biomülltonnen regelmäßig auszuwaschen wird empfohlen.
Bei größeren Anwesen sind das rollbare Container und keine normal großen Mülltonnen. Wer hat dazu die notwendige Wasserversorgung parat? Und kaum eine Hausverwaltung macht sich die Mühe. Selbst ein einwöchiger Entsorgungsturnus erscheint zu lang.
Die Kommune mit Gesundheitsamt und die krampfhaft sparende Bevölkerung sollten sich fragen, wie Tatsachen im Zusammenhang mit Müll anzugehen sind zum Erhalt einer gesundheitlich akzeptablen Hygiene.
Magdalene Laissy, VS-VillingenSchreiben Sie uns: leserbriefe@schwarzwaelder-bote.de. Mit der Übersendung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Leserbrief in der Printausgabe, im E-Paper sowie im Onlinedienst des Schwarzwälder Boten veröffentlicht wird. Wir behalten uns Kürzungen vor. Leserbriefe entsprechen nicht notwendig der Meinung der Redaktion.