Schneller, einfacher, digital: Ab Januar können Bauanträge und andere bauliche Anträge in Baiersbronn nur noch digital eingereicht werden.
Seit August 2024 erprobt die Gemeinde Baiersbronn das „Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa BW). In einer Testphase wurden bereits Bauanträge von Architekturbüros digital bearbeitet. Diese Erfahrungen bilden die Grundlage für die vollständige Umstellung auf das digitale Verfahren, das ab dem 1. Januar verpflichtend wird, teilt die Gemeinde Baiersbronn in einer Pressemitteilung mit.
Ab dem neuen Jahr können Bauanträge und andere baurechtliche Anträge in Baiersbronn nur noch digital über die Plattform ViBa BW eingereicht werden. Diese Umstellung folgt aufgrund der Vorgaben der Landesbauordnung Baden-Württemberg, heißt es in der Mitteilung weiter.
Schritt in Richtung Digitalisierung
Reine Anträge in Papierform oder per E-Mail werden ab Januar 2025 nicht mehr akzeptiert. Alle bis einschließlich 31. Dezember eingereichten Anträge werden noch in der ursprünglichen Form weiterbearbeitet.
„Mit ViBa BW bringen wir alle Beteiligten eines Bauvorhabens mit nur einem Klick zusammen. Damit machen wir einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung der Verwaltung und schaffen eine moderne, effiziente und bürgerfreundliche Lösung“, wird Bürgermeister Michael Ruf in der Mitteilung zitiert.
Eindeutige Identifikation des Nutzers notwendig
Für Baiersbronn wurde ein gesonderter Zugang innerhalb der Plattform eingerichtet. Über die Homepage www.gemeinde-baiersbronn.de werden die Antragsteller zur Plattform weitergeleitet. Ebenso ist ein direkter Einstieg auf die Plattform möglich unter bw.digitalebaugenehmigung.de/gemeinde-baiersbronn.
Das ViBa BW stellt dort auch Informationen zu den Antragsprozessen zur Verfügung. Die Nutzung des Portals erfordert eine eindeutige Identifikation der Antragsteller, wofür die Online-Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat verwendet werden können.
Reibungsloser Übergang zum neuen Verfahren
In der Mitteilung rät die Gemeinde Baiersbronn allen potenziellen Nutzern, sich frühzeitig mit den Anforderungen und technischen Voraussetzungen der digitalen Antragstellung vertraut zu machen. So können Verzögerungen vermieden und der Übergang zum neuen Verfahren reibungslos gestaltet werden, heißt es. Dies gilt im Besonderen in Bezug auf die Benennung von Anlagen eines Bauantrags. Das Sachgebiet Bauordnung steht zudem beratend zur Verfügung.
Interessierte finden alle Details und Anleitungen zur digitalen Bauantragsstellung auf der Website. Für Rückfragen steht die Baurechtsabteilung der Gemeinde Baiersbronn unter Telefon 07442/842 12 09 oder per E-Mail an bauordnung@gemeindebaiersbronn.de zur Verfügung.
Detaillierte Informationen zur Funktionsweise des „Virtuellen Bauamts“ und den gesetzlichen Grundlagen finden Interessierte auf der Website des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg unter www.mlw.baden-wuerttemberg.de. Die Plattform bietet eine Übersicht zu den digitalen Möglichkeiten, die das Bauantragsverfahren erleichtern, sowie Hintergrundinformationen zur Landesbauordnung.