Die Schwanauer Verwaltung hatte für die Grundsteuer B ab dem kommenden Jahr einen Hebesatz von 220 v.H. vorgeschlagen. Mehrheitlich ist der Gemeinderat diesen Vorschlag mitgegangen. Foto: Büttner

Lange wurde in Schwanau diskutiert – hitzig wurde es vor allem bei der Festsetzung des neuen Hebesatzes der Gewerbesteuer. Letztlich ging das Gremium mehrheitlich mit den Verwaltungsvorschlägen mit.

„Die Gemeinde Schwanau hat sich sehr früh mit dem Thema Grundsteuer befasst und hat auch die Bürgerinnen und Bürger unter anderem mit einer Informationsveranstaltung in den Prozess mit einbezogen“, stieg Bürgermeister Marco Gutmann in die Thematik Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer ab dem Jahr 2025 ein. „Ich bin da auch geteilter Meinung, aber letztendlich müssen wir hier geltendes Recht zum 1. Januar 2025 umsetzen.“

 

Karin Hildebrand vom Schwanauer Rechnungsamt ging im Anschluss detailliert auf die Grundsteuerreform und die damit einhergehenden Änderungen der Hebesätze der Gemeinde ein. Zukünftig werde die Grundsteuer in einem dreistufigen Verfahren ermittelt. „An erster Stelle der Grundsteuerwert des Grundstücks, der vom Finanzamt festgelegt wird. Im zweiten Schritt wird der Messbetrag vom Finanzamt festgelegt. Erst an dritter Stelle kommt die Gemeinde zum Zuge und setzt die Grundsteuer mit ihrem festgesetzten Hebesatz fest“, erklärte Hildebrand.

Das Steueraufkommen der Grundsteuer A beträgt 2024 rund 50 800 Euro. Aufgrund der neu festgesetzten Messbeträge ergibt sich ein aufkommensneutraler Hebesatz von aktuell 411 von Hundert (v. H.). Die Verwaltung schlägt eine Abrundung auf 410 v.H. vor.

Das gesamte Steueraufkommen der Grundsteuer B liegt 2024 bei rund 851 100 Euro. „Daraus ergibt sich ein aufkommensneutraler Hebesatz von aktuell 210 v.H. Aufgrund von Unwägbarkeiten und ungewissen Veränderungen der Messbescheide schlagen wir einen Hebesatz von 220 v.H. vor“, so Hildebrand weiter.

Erhöhung der Gewerbesteuer bringt 203 100 Euro Mehreinnahmen

Der Hebesatz der Gewerbesteuer wurde im Haushaltsjahr 2012 von 330 v. H auf 310 v. H gesenkt. Für das Haushaltsjahr 2024 wurde eine Erhöhung des Hebesatzes auf 320 v.H. vorgenommen. „Die Gewerbesteuer ist ein relevanter Punkt für unsere Finanzierung des Haushalts, deshalb schlagen wir eine moderate Erhöhung auf 330 v.H. vor“, so Hildebrand. Mit dieser Erhöhung würde es Mehreinnahmen von 203 100 Euro auf 6,7 Millionen Euro geben.

„Das ist keine Grundsteuerreform, viel mehr ist es eine Verschiebung der Belastungen – eine Verschiebung, die gerade bei uns im ländlichen Raum, den kleinen Bürger in aller Härte trifft“, kritisierte Kuno Hamm (CDU). Deshalb sollte man die Gleichgewichtung möglichst nahe gestalten, dass die Gemeinde keine Verluste zum vorjährigen Steueraufkommen trägt und die Mehrbelastung für die Bürger aber möglichst gering ausfällt. Bei der Grundsteuer B würde er sich deshalb statt dem von der Verwaltung angedachten Hebesatz von 220 v.H. für eine Reduzierung auf 215 v.H. aussprechen. Man könne bei „größeren Überraschungen“ immer noch die Abweichungen erfassen und neu beschließen.

Patrick Fertig (FW) könne hingegen mit dem Verwaltungsvorschlag mitgehen. Er verwies auf die aktuellen Haushaltsplanungen und darauf, dass die Gemeinde bereits dabei sei, „jeden Stein umzudrehen, um den Haushalt auszugleichen – Erhöhung der Kita-Gebühr, Erhöhung der Friedhofsgebühr. Deshalb müssen wir nun auch an diese Sätze hier drangehen“, so Fertig.

Läßle übt Kritik an moderater Erhöhung der Gewerbesteuer

Hartmut Läßle (Liste Hartmut Läßle) beschäftigte die Gewerbesteuer. „Ich halte die Erhöhung um zehn Hebesatzpunkte für falsch und für zu niedrig.“ Auch er ging auf die Überlegungen der Einsparungen im Haushalt ein, „an kleinsten Beträgen haben wir rumgemacht – an Stühlen, an Glühbirnen.“ Es gebe zum Teil Verdoppelungen bei Gebühren. „Und bei der Gewerbesteuer erhöhen wir nun moderat“, monierte Läßle. Er stehe hinter den Gebührenerhöhungen, aber nicht dahinter, überall in die Vollen zu gehen, nur nicht bei der Gewerbesteuer. „Ich komme jetzt zum unangenehmen Eingemachten – wenn wir über die Gewerbesteuer reden, dann reden wir über die Firma Herrenknecht und darüber, was wir dieser Firma zumuten können, ohne dass sie sauer wird.“ Er wolle die „extrem beeindruckende Erfolgsbilanz der Firma Herrenknecht null Komma null in Frage“ stellen. Er sei sich auch bewusst, dass die Gemeinde vom Fleiß und dem Erfolg des Unternehmens lebe. Er sei aber der Überzeugung, dass die Firma mehr als zehn Hebesatzpunkte vertragen könne, und sehe eine Erhöhung um „wenigstens 20 Punkte“ für angebracht.

„Es geht um Verlässlichkeit, darum, Wort zu halten“, konterte Gutmann. Man habe sich bereits im vergangenen Jahr für zwei Etappen – zwei mal zehn Punkte – hinsichtlich der Erhöhung bei der Gewerbesteuer entschieden. „Wir müssen den Unternehmen zwingend diese Luft lassen, dass sie weiter investieren.“

Antrag Hamms wird hinfällig

Gemeinderat Ralf Herrenknecht (FW) wies daraufhin, dass ohnehin der kleinste Anteil der Gewerbesteuer bei der Gemeinde selbst bleibe. Allerdings, das machte er deutlich, sei die Gewerbesteuer eine Gewinnsteuer – mit Blick auf die Firma Herrenknecht bedeute das, dass „es Jahre gibt, in denen zufällig mal noch zwei Millionen ins Kässchen kommen.“

Bis auf Läßle waren sich alle anderen Räte einig: Die bereits im Jahr 2023 festgelegte Erhöhung in zwei Etappen solle so umgesetzt werden. Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird auf 330 v.H. festgesetzt.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A wurde vom Gemeinderat einstimmig auf 410 v.H. festgesetzt. Mit elf Ja- und sieben Nein-Stimmen hat sich der Rat mehrheitlich für den Hebesatz 220 v.H. für die Grundsteuer B entschieden. Der Antrag von Hamm war damit hinfällig.

Grundsteuer C

Die Gemeinde hat sich entschieden, die Grundsteuer C – für baureife aber noch nicht bebaute Grundstücke – im Jahr 2025 noch nicht anzusetzen. „Wir werden schauen, wie sich die Grundsteuer weiter entwickelt“, so Hildebrand