Ein Airbus A400M der Luftwaffe: Ein solches Flugzeug war am Donnerstag im Zollernalbkreis zu sehen und deutlich zu hören. Foto: www.imago-images.de

Ein A400M der Bundeswehr überquerte den Zollernalbkreis. Radardaten zeigen: Die Maschine flog dort rund 277 Meter über dem Boden. Das sind die Hintergründe.

Er war nicht zu überhören: Im Tiefflug ist der Airbus am Donnerstagnachmittag unter anderem über Bisingen geflogen, änderte die Fluglage in der Längsachse und flog über die Gemeinde hinweg.

 

Die Auswertung der Radardaten zeigt einen A400M des Lufttransportgeschwaders (LTG) 62 mit Callsign ATLAS22, erklärt ein Sprecher des Luftfahrtamts der Bundeswehr auf Anfrage. Über Bisingen sei er auf einem routinemäßigen Flug von Osten kommend um 15:10 Uhr in einer Höhe von 277 Metern über Grund mit einer Geschwindigkeit von 543 km/h geflogen. „Das Luftfahrzeug war in Schwäbisch Hall gestartet, flog in Richtung Schwarzwald und im Anschluss weiter in Richtung Wunstorf.“

Öffentlichen Radardaten zufolge war die Maschine beispielsweise auch bei Rottweil, Villingen-Schwenningen, Horb und Nagold zu sehen.

Die Erfüllung der Aufgaben der Luftstreitkräfte erfordere eine fundierte fliegerische Ausbildung und kontinuierliches Üben, ergänzt der Sprecher. „Daher ist mit Blick auf den Erhalt der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte und unter den gegebenen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen ein Verzicht nicht möglich.“

Bundeswehr: Vorbereitung auf Verteidigung sicherstellen

Häufig werde mit Simulatoren geübt. Dennoch: Die Durchführung von Übungseinsätzen im realen Umfeld bleibe „unumgänglich, um eine kontinuierliche Vorbereitung auf die Landes- und Bündnisverteidigung sowie auf internationale Einsätze zur Krisenbewältigung für die Streitkräfte sicherzustellen“.

Militärischer Flugbetrieb

Die Bundeswehr betont: „Grundsätzlich ist militärischer Flugbetrieb überall in Deutschland zulässig und ist nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden, um diese Flugbewegungen möglichst gleichmäßig über den gesamten Luftraum der Bundesrepublik zu verteilen. Die dabei einzuhaltende Mindesthöhe für Transportflugzeuge beträgt 500 Fuß (ca. 150 m) über Grund. Beim Überflug von Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern ist für Transportflugzeuge eine Mindesthöhe von 2.000 Fuß (ca. 600 m) über Grund einzuhalten.“