Die Verfassungsänderung für die Notstandsgesetzgebung evozierte Protest – besonders unter Studenten und Intellektuellen. Foto: imago images/Heinz Gebhardt/Heinz Gebhardt via www.imago-images.de

Unsere Verfassung hebt an mit einem Pathos, das den Vergleich mit den Gesetzestafeln des Moses nicht zu scheuen braucht. Und doch unterliegt das Grundgesetz dem Wandel. Nur die zentralen Werte unterliegen der „Ewigkeitsklausel“. So kam es zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Ein Hauch von Pathos umweht den Begriff der Verfassung, denn das geschriebene Recht ist der Feind der Willkür. Deswegen sträubten sich einst die Monarchen von Gottes Gnade so beharrlich, Verfassungen zu erlassen – oder gar von Delegierten des Volkes ausarbeiten zu lassen. Der Kern der liberalen Bewegungen des 19. Jahrhunderts lag in der Forderung nach einer geschriebenen Verfassung. Der Fachbegriff dafür lautet Konstitutionalismus. Doch die Erwartung, der Freiheit eine sichere Heimstätte geschaffen zu haben, zerfiel in Deutschland in den Trümmern der Weimarer Republik und der Heraufkunft der NS-Diktatur.