Wer Blitzer- Apps während der Fahrt nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wir klären, was erlaubt ist, wie die Polizei bei Kontrollen vorgeht, wie viele Personen in der Region schon erwischt wurden und welche Strafen drohen.
Die Nutzung von Geräten, die während der Fahrt vor Blitzern warnen oder diese sogar stören, ist bereits seit Oktober 2017 unzulässig: In Paragraf 23 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden Geräte, die „dafür bestimmt [sind], Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“, verboten. Die Nutzung von Geräten, die nicht einzig dafür bestimmt sind, wurde demnach 2017 noch nicht klar ausgeschlossen.
2020 wurde die Gesetzgebung konkretisiert und die Nutzung entsprechender Funktionen auch bei diesen Geräten ausdrücklich verboten. So dürfen Apps auf dem Handy nicht genutzt werden, bei Navigationsgeräten mit vorinstallierter Warn-Funktion muss diese während der Fahrt ausgestellt sein.
Wir beantworten nachfolgend die wichtigsten Fragen zum Thema.
Was ist erlaubt?
Tatsächlich ist die Warnung vor Radargeräten teilweise erlaubt. Radiomeldungen beispielsweise sind zulässig, weil „sie unabhängig vom aktuellen Standort des Empfängers erfolgen“, so der ADAC auf seiner Website. „Das ist völlig in Ordnung und trifft im Grunde auch unsere Zielrichtung von Prävention und Repression bei gleichzeitiger Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer“, so Gerhard Jaudas, Pressesprecher beim Polizeipräsidium Reutlingen.
Selbst die Nutzung von Blitzer-Warnapps ist erlaubt - nämlich dann, wenn man sich vor der Fahrt oder während einer Pause über die Standorte von Blitzern entlang der Fahrtstrecke informiert. Nur während der Fahrt ist die Nutzung von Apps oder Warngeräten strafbar.
Wie viele Personen wurden schon erwischt?
Der Statistik zu Verkehrsauffälligkeiten des Kraftfahrtbundesamtes ist zu entnehmen, dass im Jahr 2023 allein in Baden-Württemberg 290 Verstöße im Zusammenhang mit der Nutzung von Radarwarngeräten erfasst wurden. Deutschlandweit waren es 3225.
Das Landratsamt Rottweil und das Landratsamt im Zollernalbkreis gaben auf Anfrage unserer Redaktion an, im vergangenen Jahr je ein Bußgeldverfahren in Zusammenhang mit Blitzer-Warngeräten gehabt zu haben. Das Landratsamt Calw hatte im Jahr 2023 kein Verfahren für diesen Tatbestand, 2024 gab es bislang eines. In der Bußgeldstelle im Landratsamt Freudenstadt gab es bisher keine entsprechenden Verfahren. Das Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises teilte auf Anfrage mit, dass dort keine solchen Daten erhoben werden. Diese Zahlen sind allerdings nicht vollständig, da es in den Landkreisen zusätzlich noch mehrere kommunale Bußgeldstellen gibt.Das Polizeipräsidium Pforzheim, zuständig für die Landkreise Pforzheim, Calw und Freudenstadt, gibt an, im laufenden Jahr „rund ein halbes Dutzend derartiger Verstöße mit Blitzer-Apps“ angezeigt zu haben. Das Polizeipräsidium Konstanz, zuständig für die Landkreise Rottweil, Tuttlingen, Konstanz und den Schwarzwald-Baar-Kreis, konnte keine entsprechenden Daten mitteilen. Auch das Polizeipräsidium Reutlingen, zuständig für die Kreise Esslingen, Reutlingen, Tübingen und den Zollernalbkreis, erfasst hierzu keine Daten.
Wie kontrolliert die Polizei?
Bei Verkehrskontrollen achtet die Polizei auf aktivierte Blitzer-Apps. Ein Anfangsverdacht besteht etwa, wenn bei der Kontrolle „bei dem in der Halterung befestigten Mobiltelefon auf dem Bildschirm die laufende Blitzer-App zu sehen ist“, so Benjamin Koch, Sprecher des Polizeipräsidiums Pforzheim, auf Anfrage unserer Redaktion. Eine Durchsicht des Mobiltelefons ohne Verdacht jedoch sei „rechtlich nicht zulässig.“
Welche Strafen drohen?
Sollte bei einer Kontrolle die Nutzung eines Radarwarners festgestellt werden, kommen auf den Fahrzeugführer ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ein Eintrag ins Fahreignungsregister mit einem Punkt als Strafe zu.
Um dieser Strafe zu entgehen, wurde auch schon versucht, die Nutzung des Radarwarners dem Beifahrer zu überlassen, da die Straßenverkehrsordnung vom Fahrzeugführer spricht. Allerdings wurde mit einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe im Jahr 2023 auch diese Option unterbunden. Demnach reicht für eine Strafbarkeit jedes Handeln, „mit dem [der Fahrzeugführer] sich die verbotene Funktion zunutze macht“. Auch Pressesprecher Benjamin Koch vom Polizeipräsidium Pforzheim merkt noch einmal an, „dass die Nutzung einer Blitzer-App grundsätzlich nicht nur für den Fahrer, sondern auch für den Beifahrer verboten ist.“