Der Prozess gegen einen 62 Jahre alten Freigänger, der wegen Vergewaltigung angeklagt ist, hat vor dem Freiburger Landgericht begonnen.
Der 62-jährige Angeklagte hat am Montag vor dem Freiburger Landgericht durch seinen Anwalt Oliver Brinkmann ein Geständnis der Tat verlesen lassen.
Er hatte im vergangenen Oktober im Freigang in der Nähe der Freiburger Uniklinik eine japanische Touristin in einer Tiefgarage sexuell missbraucht. Zuvor hatte er der Frau, die mit einem Selfie-Stick ihren Freiburg-Besuch live ins Internet übertrug, weisgemacht, sie dürfe keine Gebäude filmen und bekomme nun Ärger mit der Polizei. Mit seinem Freigängerausweis gab er sich der Frau gegenüber als Polizist aus und schüchterte sie ein.
Frau konnte fliehen
Neben dem sexuellen Missbrauch wird dem 62-Jährigen vorgeworfen, die Japanerin geschlagen zu haben. Die Frau konnte schließlich fliehen, als der Angeklagte während der Tat durch eine knallende Autotür kurz abgelenkt wurde. Als er in seine Unterbringung für Freigänger zurückkehrte, wurde er festgenommen,
Der Angeklagte ist kein unbeschriebenes Blatt und hat viele Jahre seit seiner Jugend hinter Gittern verbracht. Seine schwerste Tat war 1997 eine Vergewaltigung, für die er 13 Jahre Haft bekam. Seit 2009 war er in Freiburg in der Sicherungsverwahrung untergebracht. Dort sollte er auf ein Leben in Freiheit vorbereitet werden. Zwei Gutachter hatten ihm bestätigt, dass er nicht mehr gefährlich für die Allgemeinheit sei.
Tathergang wird bestätigt
Zum Tathergang sagte der 62-Jährige, er habe der Frau Geld für Sex geben wolle. Er habe „verzerrt wahrgenommen“, dass sie an so etwas interessiert sein könnte, obwohl er nicht gedacht habe, dass sie eine Prostituierte sei. An den Schilderungen der Tat durch die Zeugin sei alles wahrheitsgemäß: „Ich hätte es nicht besser beschreiben können“, bestätigt der Angeklagte.
Die junge Frau sei ihm aufgrund ihrer Kleidung und ihrer Ausstrahlung aufgefallen. Nun hoffe er auf eine Möglichkeit, die Tat therapeutisch aufarbeiten zu können, so der Angeklagte.
Die Wahrscheinlichkeit, dass der 62-jährige Angeklagte noch einmal in den Freigang kommen wird, gilt als eher gering. Das Urteil des Freiburger Landgerichts soll in zwei Wochen ergehen.