Der Neubau kostet fast 56 Millionen Euro. Die Verwaltung will jetzt auf die Nachbarstädte zugehen.
Die Donaueschinger Schullandschaft verändert sich in großen Schritten. Am Buchberg entsteht derzeit der große Realschul-Neubau mit Turnhalle. 55,9 Millionen Euro soll das Ganze kosten. Ein ordentlicher Batzen, den die Stadt stemmen muss. Aber eventuell nicht ganz allein.
Der Gemeinderat hat jetzt dem Verwaltungsvorschlag zugestimmt, mit Nachbar-Kommunen in Verhandlungen zu treten, inwieweit sie sich an den Investitionskosten für die Realschule beteiligen.
Wie die interkommunale Zusammenarbeit auf dieser Ebene funktionieren soll, das ist per Gerichtsurteil geregelt. Im Dezember 2022 wurde dazu ein weiteres Urteil gesprochen, das eine Mitfinanzierung von Umlandgemeinden konkretisiert. Das hat dazu geführt, dass zahlreiche Schulstandortgemeinden prüfen, inwieweit sie bei Investitionen in den Schulbau ihrer weiterführenden Schulen Umlandgemeinden zur Mitfinanzierung heranziehen können. „Das kommt infrage, wenn im Bemessungszeitraum der Auswärtigenanteil durchschnittlich bei 30 Prozent liegt“, erklärt Kämmerer Tonino Cristiani.
Stadt kratzt an 40 Prozent
In Donaueschingen kratzte man hier meist bereits am Bereich von 40 Prozent. Die meisten auswärtigen Schüler kommen dabei aus Hüfingen und Bräunlingen nach Donaueschingen. „Unser Ziel ist hier eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung“, sagt Cristiani. So ist es gesetzlich geregelt, dass dadurch auf freiwilliger Basis eine Zusammenarbeit geregelt werde.
Kommt eine freiwillige Einigung nicht zustande, kann das Kultusministerium ein dringendes öffentliches Interesse zum Abschluss einer solchen Vereinbarung feststellen. Mit den Beteiligten wolle man sich zusammensetzen und in den Verhandlungen eine solche freiwillige Vereinbarung erzielen. „Faire und gerechte Verhandlungen zu haben, das wird nicht einfach sein. Es wird konfliktreich und langwierig“, erklärt Cristiani.
Zu der Vereinbarung gebe es keine Alternative. Es gebe eine Frist bis März 2025: „In dieser Zeit können sich die anderen Kommunen damit beschäftigen und in die Freiwilligkeitsphase eintreten.“ Bei der Realschule sei das vorteilhaft, „allerdings werden auch wir von anderen Kommunen in Verantwortung gezogen“, so Cristiani. Auch Donaueschinger Schüler besuchen Einrichtungen in anderen Kommunen. Bislang seien zwei Kommunen deshalb an die Stadt herangetreten.
„Grundsätzlich richtig“
Das Vorgehen sei grundsätzlich richtig, „ich würde allerdings eine Bagatellgrenze einführen“, sagte SPD-Stadtrat Gottfried Vetter im Gemeinderat. Man habe jetzt allerdings vermeiden wollen, in dieser Sache Chancen zu vergeben. Früher sei die Grenze bei 50 Prozent Auswärtigenanteil gelegen, „das war auch für uns schwierig zu erreichen“, so Oberbürgermeister Erik Pauly.
„Und warum hat man sich nicht schon früher mit dem Thema auseinandergesetzt?“, erkundigte sich FDP/FW-Stadtrat Niko Reith. „Ich wollte nicht ohne entsprechendes Urteil vor Sie treten und andere Kommunen verklagen. Ich weiß nicht, wie das ausgegangen wäre“, erläuterte Pauly weiter.
Dringlichkeit gegeben
In Donaueschingen sehe man in der Sache nicht nur ein öffentliches Bedürfnis, sondern auch eine Dringlichkeit gegeben. Das öffentliche Bedürfnis gilt als erfüllt, sobald eine Kommune die Schulträgeraufgaben von Umlandkommunen mit erfüllt. Dringlichkeit gelte, wenn die Einrichtung und Fortführung leistungsfähiger Schulen verfolgt werde. Es gehe dabei also nicht um eine besondere Eile, sondern um eine qualitative Steigerung, was mit der neuen Realschule erfüllt sei.
Eskalationsstufen
Phasen
Sollte es zu keiner freiwilligen Einigung mit Nachbarkommunen kommen, kann die Stadtverwaltung beim Kultusministerium die Feststellung eines dringenden öffentlichen Bedürfnisses beantragen. Die Umlandgemeinden sind in dieser Zwischenphase zur Mitwirkung verpflichtet. Im Ergebnis kommt es dann zum Erlass oder zur Ablehnung der beantragten Feststellung durch das Kultusministerium. Schließlich gibt es noch die Zwangsphase, bei der die Rechtsaufsichtsbehörde entsprechende Maßnahmen trifft.