Der im August wegen des Mordes an einer Frau in Offenburg verurteilte 43-Jährige hat fristgerecht Revision eingelegt – nun muss das oberste deutsche Gericht entscheiden.
Schweigend, mit unbewegter Miene verfolgte der 43-Jährige diesen Sommer seinen eigenen Prozess. Selbst während der Aussagen der Angehörigen des Opfers – Mutter, Bruder und Witwer – starrte er lediglich ins Leere. Genauso äußerlich unbewegt nahm er am 26. August das Urteil des Schwurgerichts hin: lebenslange Freiheitsstrafe, besondere Schwere der Schuld und Vorbehalt der Sicherungsverwahrung.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte eine 37 Jahre alte Frau – seine ehemalige Psychotherapeutin – am 11. Februar im Hinterhof einer Praxis in Offenburg hinterrücks mit 38 „wuchtigen Stichen“ eines Messer vorsätzlich getötet hat. Alle Beweise deuteten auf den 43-Jährigen. Die Tat sei „minuziös und von langer Hand geplant“ gewesen, betonte Richter Stephan Hofsäß bei der Urteilsverkündung. Das Opfer war Mutter einer fast dreijährigen Tochter und zum Tatzeitpunkt im vierten Monat schwanger.
Das Tatmotiv blieb während der ganzen Verhandlung undeutlich. Klar sei laut Gericht, dass sich der 43-Jährige von seiner Ex-Psychotherapeutin auf irgendeine Weise ungerecht behandelt gefühlt hatte – objektive Hinweise dafür fanden sich aber keine.
Vorgehen des Verurteilten sorgte für Verwunderung
Bereits kurz nach der Urteilsverkündung sorgte der 43-Jährige – der sogar seinem eigenen Anwalt untersagt hatte, während des Prozesses Fragen zu stellen – für eine Überraschung: „Er will in Revision gehen“, erklärte Pflichtverteidiger Wolfgang Reichert. Er zeigte sich damals selbst verwundert von diesem Schritt.
Bis Ende November hatte der Verurteilte Zeit, über seinen Anwalt eine ausführliche Begründung einzureichen. „Die Revisionsbegründung ist zwischenzeitlich eingegangen“, bestätigte Matthias Bäurle, Sprecher des Landgerichts Offenburg, am Montag. „Aktuell laufen noch Stellungnahmefristen zu der Revisionsbegründung für die übrigen Beteiligten. Nach Ablauf dieser Fristen gelangt die Akte über die Staatsanwaltschaft zum Bundesgerichtshof.“
Der 43-Jährige bestehe darauf, „dass das Urteil zum BGH geht und dort überprüft wird“, erklärte Wolfgang Reichert am Montag im Gespräch mit unserer Redaktion. Warum sein Mandant trotz seines passiven Verhaltens während der Verhandlung nun gegen das Urteil vorgeht, sei unklar. „Er sagt gar nichts zu seinem Motiv“, so Reichert.
Wann der Bundesgerichtshof eine Entscheidung fällen wird, ist offen. „Leider ist für uns auch nicht anhand von Kriterien wie rechtlicher Komplexität oder tatsächlichen Umfangs zuverlässig abzuschätzen, wie lange ein Revisionsverfahren dauern wird“, erklärte Gerichtssprecher Bäurle. Reichert rechnet derweil mit einer Entscheidung im Februar oder März.
Familie verfolgte Prozess als Nebenkläger im Saal
In der Zwischenzeit sitzt der 43-jährige weiter in Haft – „soweit keine anderweitige Entscheidung des Bundesgerichtshofs ergeht“, so Bäurle.
Nun gilt es also abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof entscheiden wird. Laut Reichelt gibt es drei Möglichkeiten: Das oberste deutsche Gericht hebt das Urteil auf und entscheidet selbst – „das ist eine Rarität“ –, es verweist den Fall zurück ans Landgericht in Offenburg und eine andere Kammer dort muss in der Sache nachverhandeln oder die Revision wird zurückgewiesen.
Nebenklage-Anwalt Reinhard Kirpes, er vertrat die Angehörigen des Opfers, betonte bereits im August: „Ich halte das Urteil für revisionssicher.“ Und wie schätzt der Anwalt des 43-Jährigen die Chancen ein? „Das Urteil ist auch schriftlich sehr gut begründet worden“, konstatierte Reichelt nun.
Schwere Vorwürfe
Die Familie des Opfers kritisierte das Verhalten von Polizei und Behörden im Vorfeld der Tat schwer. „Wir haben das Gefühl, dass Warnungen überhört, Hilferufe nicht ernstgenommen, Maßnahmen nicht ergriffen wurden“, verlas die Mutter der Getöteten im Nachgang der Urteilsverkündung. Der 43-jährige hatte die Tat gegenüber Betreuern angekündigt, zwei Versuche ihn zwangsweise in eine Psychiatrie einweisen zu lassen, waren jedoch gescheitert.