Vor dem Hechinger Landgericht wurde ein 40-Jähriger zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. (Archiv-Foto) Foto: Maier

Weil er seine damals neunjährige Tochter in fünf Fällen schwer sexuell missbraucht hat, ist ein 40-jähriger Geislinger am Dienstag vom Hechinger Landgericht zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Kammer ordnete Sicherungsverwahrung an, da sie davon ausgeht, dass der Mann eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt.

Hechingen/Geislingen - "Er ist ein höchst gefährlicher Mensch", sagte der Vorsitzende Richter am Hechinger Landgericht in der Urteilsbegründung.

Zuvor hatte die Strafkammer zwei Verhandlungstage lang versucht nachzuweisen, was zwischen September 2019 und Mai 2020 in dem Haus in Geislingen passiert war. Dabei kamen Angehörige und Polizisten, Ärztinnen und Gutachter zu Wort.

Mutter von Missbrauch nichts mitbekommen

Am Ende stand für das Gericht fest: Der Mann hat erwiesenermaßen in fünf Fällen seine kleine Tochter sexuell schwer missbraucht, "auch wenn wir wissen, dass es mehr waren", sagte der Richter. Doch mehr als die fünf Fälle, die ihm die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, hatte der 40-Jährige nicht gestanden. Die Mutter der Kinder hatte von dem Missbrauch nichts mitbekommen.

Vor dem Urteil am Dienstag hatte der psychologische Sachverständige sein Gutachten über den Mann abgegeben. Darin zeichnete er das Bild von jemandem, der aufgrund einer Lernbehinderung "eher einfach strukturiert" sei. Ein Mann, der Sex mit Frauen "nie erfüllend" fand, bei dem immer wieder pädophile Fantasien hochgekommen seien.

Der Gutachter beschrieb ihn als "ängstlichen Charakter", bei dem die Pädophilie bereits seit der Jugend vorliege. Der Mann hatte als 15-Jähriger versucht, eine Siebenjährige zu missbrauchen, hat, seit er 20 ist, kinderpornografische Bilder im Internet gesucht.

Zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt

Der Grund seien Frustrationen, die sich aufgebaut hätten, weil der Mann sein Leben nicht in den Griff kriegen würde. "Das staut sich auf wie in einer Sprudelflasche, die man schüttelt", versinnbildlichte der Sachverständige. Er attestierte dem 40-Jährigen "wesentliche Defizite in der Beziehungsfähigkeit" und stufte das Rückfallrisiko des sexuellen Missbrauchs von Mädchen als hoch ein. "Für die Zukunft ist es wichtig, dass er keinen Zugang zu ihm anvertrauten Kindern hat."

Dieser Meinung schloss sich auch die Strafkammer an und verurteilte den Mann zu fünfeinhalb Jahren Haft. Es ordnete zudem Sicherungsverwahrung an, das heißt, nach Ablauf der Haftzeit wird geprüft, was für eine Gefahr von ihm noch ausgeht und ob die Gefängnisstrafe gegebenenfalls verlängert wird. Die momentane Einschätzung des Richters ließ jedenfalls keinen Zweifel offen: "Ihre Prognose für die Zukunft ist eher negativ", sagte er.

Der Verteidiger kündigte nach der Urteilsverkündung an, Revision einzulegen. Der Verurteilte nahm den Richterspruch genauso teilnahmslos entgegen, wie er der gesamten Verhandlung gefolgt war.