Hat sie den Besitzer der Bar mit Pfefferspray attackiert? Die Zeugen und der Staatsanwalt waren sich ziemlich sicher. Trotzdem endete die Verhandlung für eine 39-jährige Frau vor dem Nagolder Amtsgericht mit der Einstellung des Verfahrens.
Am 10. November vergangenen Jahres betrat die 39-jährige Angeklagte gegen 19 Uhr die Bar in Altensteig. Der Inhaber kannte sie als Gast. Meistens habe sie sich an die Theke gesetzt und ein, zwei Cocktails getrunken, sagte der Gastronom als Zeuge aus.
Bis er ein Lokalverbot aussprach. Über den Grund dafür wurde in der Verhandlung nichts bekannt. An besagtem Abend sei die Angeklagte am Eingang erschienen und habe ihn beschimpft. Er sei ihr entgegengegangen und habe sie aufgefordert, die Bar zu verlassen. Anstatt der Aufforderung nachzukommen, habe sie ihn mit kreisenden Bewegungen angesprüht. Als Brillenträger habe er seine Augen nur auswaschen und den beißenden Geruch von Pfefferspray beseitigen, dafür später die Theke und weiteres Mobiliar reinigen müssen.
Auf Straße beleidigt und bedroht
Bei einer zufälligen Begegnung am nächsten Tag habe sie ihn auf der Straße erneut beleidigt und bedroht. In der Verhandlung kam heraus, dass die Angeklagte das Lokal danach im Internet negativ bewertet hat. Die Kauffrau wohnte früher in einem anderen Bundesland und ist laut eigener Aussage aus familiären nach Altensteig umgezogen. Weil ihr die Decke auf den Kopf gefallen sei und sie erfuhr, dass man in dieser Bar als alleinstehende Frau nicht blöd angemacht werde, sei sie dort hin und wieder eingekehrt. Als sich andere Gäste rassistisch geäußert hätten und der Wirt sie nicht gebeten habe, das zu unterlassen, habe sie ihn darauf angesprochen. „Seitdem hat er sich mir gegenüber komisch verhalten.“
Angeklagte bestreitet Tat
Auf Nachfrage von Richter Martin Link gab die 39-Jährige an, seit sieben Monaten arbeitslos zu sein, von staatlichen Leistungen lebe, sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser halte und aus einer früheren Verhandlung noch Zahlungen leisten müsse. Dass sie den Barbesitzer mit Pfefferspray attackiert habe, stimme nicht.
Damals wurde die Polizei gerufen. Der als Zeuge geladene Kommissar vom Revier Nagold sagte, beim Betreten der Bar den Geruch von Reizgas gespürt zu haben.
Staatsanwalt sieht Tatals erwiesen an
Staatsanwalt Malte Müller sah den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung als erwiesen und erklärte, die Angeklagte müsse bei einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten rechnen.
Für Verteidigerin Michaela Spandau war das längst nicht klar. Es könnte auch so gewesen sein, dass der Gastronom zur Sprühdose gegriffen habe, weil ihre Mandantin sich nicht auf Befehl aus der Tür drängen lassen wollte.
Wiedersehen vor Gericht
Bevor die Plädoyers gesprochen wurden, wies Richter Link darauf hin, dass sich die Beschuldigte wegen eines anderen Vorfalls – Widerstand gegen Polizeibeamte – erneut verantworten müsse und eine Gesamtstrafe verhängt werden könnte. Nach kurzer Überlegung im Nebenzimmer erklärte sich die Beschuldigte dazu bereit und das laufende Verfahren wurde nach Paragraf 154 der Prozessordnung eingestellt. In einigen Wochen sieht man sich an gleicher Stelle wieder. In seinem Schlusswort ermahnte Link die 39-Jährige wegen früherer Verurteilungen, ihr Leben in den Griff zu bekommen.