An Halloween ziehen Kinder von Tür zu Tür mit dem Spruch „Süßes oder Saures“. (Symbolfoto) Foto: dpa/Arne Dedert

Am Donnerstag, 31. Oktober, gehen wieder Kinder und Jugendliche von Tür zu Tür und fragen nach „Süßem oder Saurem“. Wer Saures wählt, dem drohen Streiche. Aber welche Konsequenzen können solche Streiche mit sich bringen?

Halloween steht vor der Tür und Kinder und Jugendliche ziehen mit dem Spruch „Süßes oder Saures?“ um die Häuser. Wer nichts Süßes hat oder hergeben möchte, dem drohen Streiche. Toilettenpapier um das Auto wickeln, Rasierschaum im Garten versprühen: Welche Bußgelder drohen für Streiche? Wer haftet, wenn etwas beschädigt wird? Und welche Streiche sind in der Region bereits vorgekommen?

Erziehungsberechtigte haften grundsätzlich

Per Gesetz haften grundsätzlich Erziehungsberechtigte für Schäden, die durch ihre Kinder verursacht werden. In dem Alter zwischen sieben und 18 Jahren hängt die Haftbarkeit von der Einsichtsfähigkeit ab, also, ob das Kind oder der Jugendliche die Konsequenzen ihres Handelns verstehen konnte. Wenn ein Sachverhalt vor Gericht landet, wird dort die Einsichtsfähigkeit bewertet. Kinder unter sieben Jahren sind grundsätzlich nicht deliktfähig und haften daher auch nicht für Schäden, die sie verursachen.

Geht es um die Strafverantwortlichkeit und Haftung der Eltern bei Minderjährigen, dann haften die Eltern lediglich in Bezug auf zivilrechtliche Schadensersatzansprüche. Die Eltern haften nicht strafrechtlich für die Taten, die ihre Kinder begehen. Im Strafrecht gelten Minderjährige ab dem Alter von 14 Jahren als bedingt strafmündig. Ab dann fallen sie unter das Jugendstrafrecht und müssen für sich selbst haften.

Welches Bußgeld droht?

Wer sich unerlaubt Zutritt zu einem Grundstück oder einer Wohnung verschafft, begeht laut Strafgesetzbuch nach Hausfriedensbruch. Das kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bedeuten, heißt es auf www.bussgeldkatalog.org. Sachbeschädigungen, wie die Zerstörung von Briefkästen, das Werfen von Eiern gegen eine Hauswand oder das Verteilen von Müll im Garten sehen laut Bußgeldkatalog eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.

Kommt es durch lautes Feiern oder Gegröle zu einer „Lärmbelästigung“, entsteht ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro.

Und auch Waffenattrappen sind oft unzulässig: Wenn eine Waffenattrappe täuschend echt aussieht, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro.

Welche Halloween-Streiche wurden in der Umgebung bereits gespielt?

Das Polizeipräsidium Reutlingen teilte auf Nachfrage unserer Redaktion mit, dass es in der Regel an Halloween vermehrt zu Schmierereien mit Senf, Zahnpasta oder Ähnlichem kommt. Aber auch mit in Toilettenpapier gewickelten Autos wird jedes Jahr gerechnet.

Laut den Polizeipräsidien Konstanz und Pforzheim werden in der Umgebung meist nur harmlose Streiche gespielt.