Einem Mann aus dem Landkreis Calw wird vor dem Landgericht unter anderem versuchter Mord vorgeworfen. Foto: Aleksandar Mitrevski

Die Liste seiner Übergriffe ist lang. Einem Mann werden versuchter Totschlag und versuchter Mord vorgeworfen. Am zweiten Verhandlungstag geht es um die Attacke auf einen Busfahrer.

Eine Attacke auf einen Mitbewohner in der Asylunterkunft, ein Angriff aus dem Nichts auf einen Unbeteiligten am Calwer ZOB, ein Messerangriff auf einen Busfahrer und eine brutale Prügelattacke auf einen Mithäftling in der JVA Stuttgart-Stammheim – diese überlebte dieser nur knapp. Die Taten, die einem 27-jährigen Angeklagten aus dem Landkreis Calw vorgeworfen werden, wiegen schwer.

 

Die Staatsanwaltschaft am Landgericht in Tübingen plädiert unter anderem auf versuchten Totschlag und sogar versuchten Mord. Der zweite Verhandlungstag sollte nun eine Reihe an Vorfällen im Zusammenhang mit einem Kleinbus beleuchten.

Grundlose Prügelattacke am Busbahnhof

Zunächst sagte einer der Geschädigten aus, ein Mitfahrer. Beim Aussteigen am ZOB in Calw soll der Angeklagte den Mann völlig ohne Vorwarnung von hinten attackiert haben. Er habe ihn gelupft, aus dem Bus geworfen, ihm Faustschläge und Tritte verpasst, als er auf dem Boden gelegen habe, schildert der Geschädigte. Der Angeklagte habe dabei sein Handy zurückverlangt, sehr zur Verwirrung des Geschädigten – die Männer hätten sich nicht gekannt.

Mehrere Prellungen – eine besonders starke am Ellenbogen – habe er davongetragen, die Schmerzen spüre er heute noch. Viel schlimmer seien jedoch die psychischen Schäden gewesen.

Er habe den Vorfall „ganz und gar nicht gut weggesteckt“. Monatelang habe er sich nicht mehr allein aus dem Haus getraut, Bus und Bahn konnte er erst Wochen später wieder betreten.

Busfahrer mehrmals drangsaliert

Der Busfahrer steht an diesem Verhandlungstag ebenfalls als Geschädigter auf dem Zeugenstand. Ihn verbindet eine längere Geschichte von Übergriffen mit dem Angeklagten. Seine Wohnadresse liege nämlich direkt auf der Buslinie durch Althengstett. Er sei regelmäßig Fahrgast in seinem Bus gewesen, erzählt er.

Eines Tages sei der Angeklagte jedoch grundlos aggressiv geworden, habe den Busfahrer beschimpft. Beim Aussteigen soll er dann versucht haben, unter Drohgebärden seinen Gürtel auszuziehen, habe dann aber abgelassen, als der Busfahrer die Szene mit dem Handy fotografierte.

Mit Stein im Gebüsch aufgelauert

Fortan sei der Busfahrer auf der Strecke immer aufmerksam gewesen. Die meisten seiner Fahrgäste seien Kinder. Eine Haltestelle liege genau in der Nähe der Wohnung des Angeklagten. Vorausschauend habe er die Kinder kurz vor der Haltestelle aussteigen lassen.

Wenige Meter weiter habe dann der Angeklagte gelauert: Mit einem Stein soll er versucht haben, eine Scheibe des Kleinbusses zu zertrümmern. Eine Anfrage bei seinem Unternehmen, die Linie wechseln zu dürfen, sei ihm nicht genehmigt worden.

Messerangriff ohne Vorwarnung

Bei einer dritten Begegnung sei es dann eskaliert. Draußen sei es besonders heiß gewesen, erinnert er sich. Das Fenster an der Fahrertür habe er daher runtergelassen. An einer Kreuzung sei es dann passiert.

Als er hielt und nach rechts geschaut habe, sei der Angeklagte ohne Vorwarnung von der linken Seite durch das geöffnete Fenster mit einem Messer auf ihn losgegangen. Der ganze Vorfall dauerte fünf Sekunde, schätzt er. Er habe losfahren und den Angeklagten somit abschütteln können.

Aber nicht bevor dieser ihn mit dem Messer verletzt habe: Einen Stich in die linke Schulter, in die linke Hand sowie zwei in den rechten Arm. Beim Angriff ist die Klinge abgebrochen und im Arm des Geschädigten steckengeblieben. Mit im Bus: Kinder der Sprachheilschule.

Die Polizei konnte den Angeklagten schnell ausfindig machen. Vor seinem Hauseingang fanden sie den Griff des abgebrochenen Messers. Seitdem befindet sich der 27-jährige in Haft. Er habe sich widerstandslos in Gewahrsam nehmen lassen, so einer der beteiligten Polizisten.

Ist Angeklagter überhaupt zurechnungsfähig?

Nach diesen neuen Erkenntnissen stellt sich immer wieder die Frage: Ist der Angeklagte überhaupt psychisch zurechnungsfähig gewesen?

Im Fall seines Mitbewohners habe er behauptet, das Haus gekauft zu haben. Beim Angriff am ZOB ging es um ein Handy, dass der Geschädigte niemals hätte besitzen können. Dann die grundlosen Wutausbrüche. Sein Verteidiger und ein psychotherapeutischer Gutachter hakten daher bei jedem Zeugen nach.

Traumatisierende Fluchterfahrung

Seine ehemalige Betreuerin, eine 87-jährige Frau aus Althengstett, zeichnet mit ihrer Aussage ein anderes Bild des Angeklagten. 2008 sei er aus Gambia geflüchtet, sieben Jahre in Libyen gestrandet gewesen. Beim Fluchtversuch über das Mittelmeer habe er dann seine Mutter und jüngere Schwester verloren. 2016 sei er dann in Deutschland angekommen, habe sich an einer Maurerausbildung versucht, sich mit verschiedenen Jobs durchgeschlagen, sei für zwei Monate bei ihr im Keller untergekommen.

Sie habe ihn immer als friedfertigen, wenn auch sehr zurückgezogenen Menschen wahrgenommen. „Meine Tür zum Schlafzimmer ist nie abgeschlossen gewesen“, erzählt sie, „er hätte jederzeit in meinem Zimmer stehen können.“ Passiert sei nie etwas.

In den kommenden Verhandlungstagen soll seine schwerwiegendste Tat thematisiert werden: Der Angriff auf seinen Mithäftling.