Das Ulmer Landgericht sieht keine Milderungsgründe gegenüber einer 26-Jährigen, die Serienkillerin werden wollte.
Eine 26-jährige Frau, die im Oktober vergangenen Jahres einen Mann in Göppingen mittels Bondage-Seilen gefesselt und erstochen hat, muss eine lebenslange Haftstrafe antreten. Das hat am Freitag die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm unter Vorsitz des Richters Wolfgang Tresenreiter entschieden. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann die Verurteilte keinesfalls mit Ablauf von 15 Jahren Gefängnis entlassen werden.
Sowohl das Motiv zur Tat als auch die Ausführung des Mordes am 16. Oktober seien besonders verwerflich gewesen. Die Frau, die zum Tatzeitpunkt in der Wohnung einer Freundin in Filderstadt lebte und als Prostituierte Geld verdiente, habe aus „Mordlust“ gehandelt, sie habe sich durch den Mord einen „Kick“ verschaffen und „Spannungen abbauen“ wollen, so Tresenreiter. Der 46-jährige Mann aus Göppingen, in die Fänge der Frau durch eine Anzeige in einem Fetisch-Forum geraten, sei, als er in der eigenen Wohnung gefesselt saß, mit 27-Messerstichen umgebracht worden, sein Sterben habe die Angeklagte auch noch mit dem Handy gefilmt und weiterverbreitet.
Borderline-Störung liegt vor
Als höchst ungewöhnlich bezeichnete Tresenreiter das „Fernziel“ der Frau: Sie habe Serienkillerin werden und so Berühmtheit erlangen wollen. „Dass sie weitergemacht hätte, scheint uns, auch nach den Ausführung der psychiatrischen Sachverständigen, klar zu sein“, so der Richter. Die Gutachterin Nahlah Saimeh hatte in der Hauptverhandlung die schwere Borderline-Störung der Angeklagten hervorgehoben, auch eine mögliche Schuldunfähigkeit in den Raum gestellt.
Doch so einen Milderungsgrund, der womöglich eine Überstellung der Täterin in den Maßregelvollzug hätte begründen können, sah das Gericht nicht. Zwar habe die Angeklagte eine schwere seelische Störung, hieß es in der Urteilsbegründung, doch hätte sie von der lange geplanten Tat jederzeit auch zurückgetreten können. So sei etwa der Termin mit dem 46-jährigen Göppinger über Whatsapp um einen Tag verschoben worden. „Es gab keinen Tunnelblick“, so Tresenreiter. „Wer auf die Befriedigung seiner Wünsche warten kann, kann es auch ganz lassen.“ Auf die Anordnung der Sicherheitsverwahrung verzichtete das Gericht – für den Schutz der Allgemeinheit sei ausreichend gesorgt.
Die Verteidigerin der 26-Jährigen, Christina Seng-Roth, sieht im Urteilsspruch die Schwere der Borderline-Störung nicht ausreichend gewürdigt. Sie kündigte an, gegen das Urteil in Revision zu gehen.