Am Amtsgericht Horb musste sich ein Mann wegen Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung verantworten. Warum er trotzdem noch glimpflich davonkam.
Der Angeklagte rastete auf dem Fest im September 2024 gegenüber dem dort beauftragten Sicherheitsdienst und Polizisten aus. Auslöser war zunächst ein Streit im Festzelt. „Einer hat meine Cousine angebaggert. Als ich was gesagt habe, hat er mich geschlagen. Vor dem Zelt wurde mir gegen den Kopf getreten, als ich am Boden lag.“ Die Security wurde gerufen, dann eskalierte die Situation.
Laut Anklage hatte er einen Security-Mann unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Der Geschädigte erlitt eine Platzwunde an der Lippe, einen schmerzenden Schneidezahn und war kurz bewusstlos. Im Zuge der Auseinandersetzung soll der Angeklagte zudem andere Beteiligte beleidigt haben, unter anderem mit den Worten „Bastarde“ und „Hunde“, und Polizisten bedroht haben: „Ich f**** euch alle, ich hole meine Waffen und komme vorbei.“ Als er das Polizeirevier verlassen konnte, rief er den Chef der Security-Firma an und bedrohte ihn.
Angeklagter entschuldigt sich bei allen
Richterin Jennifer Dallas-Buob eröffnete die Verhandlung. Rechtsreferendar Mutz vertrat die Staatsanwaltschaft. Pflichtverteidiger Michael Doll erklärte, dass sein Mandant gegenüber allen Beteiligten geständig sei. Der 24-Jährige selbst sagte: „Damals waren schwierige Zeiten, ich war von meiner Freundin gerade frisch getrennt. Ich will mich gegenüber allen entschuldigen.“ Das tat er auch später bei jedem einzelnen.
Der 47-jährige Security-Mitarbeiter berichtete: „Meine Lippe war auf, die Zähne taten weh. Verdacht auf leichte Gehirnerschütterung. Zum Glück ist nichts zurückgeblieben.“ Ein weiterer Zeuge, der Inhaber der Securityfirma, bestätigte die Situation und schilderte, dass der Angeklagte ihm nach der Auseinandersetzung telefonisch gedroht habe: „Er hat gesagt, dass er seine Waffen holt und uns findet. Ich habe ein kleines Kind und hatte schon Angst.“
Bodycam-Aufnahmen geben Einblicke
Die Bodycam-Aufnahmen zeigten, wie die Stimmung des Angeklagten ständig wechselte – zwischen aggressiv und ruhig. „Wir kennen uns ein bisschen vom Sport. Ich konnte ihn zwischendurch beruhigen, als er mich erkannt hat“, berichtete einer der Polizisten im Zeugenstand.
Der Angeklagte behauptete, Schmerzen im Brustbereich zu haben. Gegenüber der Ärztin im Krankenhaus soll er dann aber auch beleidigend gewesen sein. Laut Polizeibeamten wirkte er nicht stark alkoholisiert, der Blutalkohol lag aber laut Richterin Jennifer Dallas-Buob bei rund 1,5 Promille. „Ich trinke normalerweise gar keinen Alkohol“, berichtete der Angeklagte.
Vorstrafen des Angeklagten
Vor Gericht wurden auch die Vorstrafen des Angeklagten thematisiert, darunter nur eine einschlägige Vorstrafe, ansonsten vor allem Betrug und Diebstähle sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Im Plädoyer betonte der Vertreter der Staatsanwaltschaft die „nicht unerhebliche Verletzung“ des Geschädigten, würdigte aber das Geständnis und die positive Entwicklung des Angeklagten seit der Tat. Der Bewährungshelfer bestätigte, dass sich der Angeklagte seit Oktober 2024 auf festem Kurs befinde, seinen Arbeitsplatz sicher habe, sich darauf sehr konzentriere und sich auch im Sportverein engagiere. „Er hatte diverse Probleme und Schulden mitgebracht, auf ihn ist ziemlich viel eingeprasselt.“ Er sei jetzt verspätet erwachsen geworden.
Angeklagter zahlt seine Schulden ab
Verteidiger Michael Doll wies darauf hin, dass sein Mandant Verantwortung übernehme und finanzielle Verpflichtungen begleiche – monatlich 1200 Euro bei knapp über 2000 Euro Gehalt.
Die Staatsanwaltschaft beantragte 110 Tagessätze zu je 40 Euro. Richterin Dallas-Buob folgte dem Antrag und betonte, dass eine Freiheitsstrafe aktuell nicht erforderlich sei: „Seit der Tat hat er sich positiv entwickelt und ist seither nicht mehr in Erscheinung getreten.“