Wieder einmal Schauplatz eines Drogenprozesses: Das Landgericht in Hechingen. Foto: Kost

Heroin, Kokain, Marihuana, Amphetamine und MDMA: Die Liste der Drogen, mit denen ein 24-jähriger Mann aus dem Raum Haigerloch spätestens seit Frühjahr 2020 einen regen Handel betrieb, ist lang Seit Montag muss er sich dafür vor dem Landgericht Hechingen verantworten.

Haigerloch - Acht Taten werden dem Angeklagten, der sich seit vergangenem August in Haft befindet, zur Last gelegt. Alle sollen sich laut Anklage zwischen dem 5. Mai und seiner Verhaftung am 17. August ereignet haben. Im Wesentlichen geht es um den An- und Weiterverkauf von Betäubungsmitteln (BTM), dem damit verbundenen unerlaubten Besitz und auch den Eigenkonsum von Drogen.

Die gehandelten Mengen waren laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft beträchtlich: Hier wurde vier Kilo Marihuana angekauft, dort waren es 500 Gramm Heroin und da knapp 80 Gramm Kokain. Alles Stoff von höchster Güte, wie ein vom Gericht als Zeuge vernommener Kriminalhauptkommissar bestätigte, der seit 1995 mit Drogendelikten beschäftigt ist.

Fünfstellige Beträge wandern über den Tisch

Die Summen, die nach Darstellung der Staatsanwaltschaft für die Drogen-Ankäufe ausgegeben wurden, waren nicht minder beeindruckend. In vielen Fällen wanderten laut Anklage fünfstellige Beträge über den Tisch. Der leitende Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Beiter kam zusammengerechnet auf fast 78.000 Euro. Viel Geld für einen jungen Mann, der gerade erst die Fachhochschulreife nachgeholt hatte und bis zur Kündigung nach der Verhaftung in einer kaufmännischen Ausbildung stand.

Letztendlich auf die Spur gekommen sind die Ermittler der Polizei dem 24-Jährigen aus zwei Umständen:

 Im Umfeld des Anklagten kam es am 15. August nach einer Geburtstagsparty – sie begann in Balingen und endete in einem Privathaus in einem Haigerlocher Teilort – zu einem tragischen Ereignis.

Die Zusammenkunft von sieben bis acht jungen Leuten überlebte ein junger Mann aus einem Nachbarkreis nicht. Er starb an einer Intoxikation mit Heroin und Kokain. Weil der Angeklagte und der Tote laut dem Kommissar im Zeugenstand im Kontakt miteinander standen, führte auch das letztendlich zur Entscheidung, den Beschuldigten einen Tag nach dem Todesfall – am Montag, 17. August – festzunehmen.

Nach Schilderungen des Polizisten war der Verdächtige zuerst wohl auch nicht sehr geständig. Der Durchbruch kam, als die Ermittler von französischen Kollegen und Europol Schützenhilfe erhielten. Sie hatten das Encro-Chat-Netzwerk gehackt.

"Mit unseren Mitteln war das nicht zu knacken"

Dabei handelt es sich um die Nutzung von Krypto-Handys mit einem verschlüsselten Messenger-Dienst. An diesem bissen sich staatliche Ermittlungsbehörden in Deutschland bisher die Zähne aus. Kein Wunder, dass dieses Kommunikationsnetzwerk in Kreisen der organisierten Kriminalität zur Geschäftsabwicklung äußerst beliebt war. Solche teuren Handys (vermutlich um 1500 Euro) nutzte anscheinend auch der Angeklagte und andere, mit denen er in Kontakt stand.

"Mit unseren Mitteln war das nicht zu knacken, erklärte der Kommissar dem vorsitzenden Richter Hannes Breucker, "aber nach der Entschlüsselung waren die Nachrichten an Klarheit nicht zu übertreffen, es wurde viel über Preise Mengen und Material gesprochen."

Viel Holz also und weil Gericht und Staatsanwaltschaft eigentlich davon ausgingen, dass noch eine ganze Reihe Personen zu befragen sind, um Licht in die Drogengeschäfte zu bringen, waren bis Ende Mai vier Verhandlungstermine angesetzt.

Angeklagter hat Angst um seine Familie

Doch diese sind aller Voraussicht nach nicht mehr nötig. Rechtsanwalt Tomislav Duzel, Verteidiger des Angeklagten, verkündete nämlich, dass sein Mandant die in allen Anklagepunkten genannten Substanzen und Mengen einräume aber keine Angaben zu weiteren mutmaßlichen Tatbeteiligten mache werde. Er habe Angst um seine Familie, erklärte Duzel dieses Teilgeständnis. Trotzdem erleichtert das vieles. "Dann ist ein großer Teil der Aufklärungsarbeit nicht mehr nötig", meinte Richter Breucker.

Im weiteren Verlauf der Verhandlung ging es vor allem darum, sich ein Bild von der Persönlichkeitsstruktur des jungen Mannes zu verschaffen. Einerseits machte er bei Gericht einen höflichen und kooperativen Eindruck, er steht auch insofern im Leben, weil er die Schule abgeschlossen hat, in seiner Ausbildungsstelle nie Anlass zur Klage gab, Fußball im Verein spielte und eine gute Beziehung zu seiner Familie hat.

Andererseits wurde auch klar, dass er kein unbeschriebenes Blatt ist. Im Alter von 13 Jahren kam er erstmals in Berührung mit Alkohol und Cannabis, mit 21 zum ersten Mal mit Heroin, dass er nach eigenen Angaben aber nie spritzte sondern nur "sniffte". Es gibt vier Einträge, drei davon haben mit dem Handel oder Erwerb von Betäubungsmitteln zu tun. Erst im Januar wurde der Mann vom Amtsgericht Horb zu einer Strafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen BTM-Handels verurteilt: bei einer Fahrzeugkontrolle 2019 in einem Horber Teilort hatte die Polizei knapp ein Kilo Marihuana in seinem Auto entdeckt.

Urteil am 20. Mai

Diese Strafe wird in das Strafmaß, das jetzt das Landgericht Hechingen finden muss, miteinbezogen. Am Donnerstag, 20. Mai, soll das Urteil gesprochen werden.

Es gab schon gestern Anzeichen dafür, die auf eine Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt hindeuten könnten, denn der als Sachverständiger geladene Alex Theodor Gogolkiewicz, Chefarzt der Allgmeinpsychiatrie in Zwiefalten, stellte dem Angeklagten eine gute Prognose.

Er könne den Sprung weg von den Drogen schaffen und sein Leben wieder in den Griff bekommen. Eine Behandlung wird laut dem medizinischen Gutachter aber zwei Jahre in Anspruch nehmen. Der Haken: "Auf einen Therapieplatz wartet man zwischen zwölf und 18 Monaten", so Gogolkiewicz.

Außer dem 24-jährigen saß gestern niemand auf der Anklagebank oder im Zeugenstand, der mit dem mutmaßlichen Drogenhandel und -konsum im Raum Haigerloch und darüber hinaus zu tun hat oder hatte. Das wird möglicherweise aber nicht so bleiben. Es deuten sich weitere Gerichtsverhandlungen an, bei denen Gericht und Staatsanwaltschaft versuchen, dieses Geflecht zu durchdringen. Und es geht nicht zuletzt um einen Drogentoten.