Den Männern droht eine Freiheitsstrafe zwischen zwei und fünfzehn Jahren. (Symbol) Foto: Pixabay

Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat Anklage gegen einen 40-Jährigen und einen 43-Jährigen erhoben.

Es ist ein bizarrer Zufall: Auf den Tag genau ein Jahr nachdem die Polizei die Geiselnahme einer 18-Jährigen Berlinerin in Steinach beendete, befreien Beamte eine 22-jährige Frau aus einer ähnlichen Situation in Offenburg. Am 9. Februar dieses Jahres stießen Einsatzkräfte mehr oder minder zufällig auf die mutmaßliche Geiselnahme.

 

Unter anderem diesen aktuellen Fall thematisierte die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Janke am Mittwoch beim Jahrespressegespräch der Staatsanwaltschaft Offenburg. Während die länger zurückliegende Geiselnahme rechtskräftig verurteilt ist (siehe Info), hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen zwei Tatverdächtige im aktuellen Fall erhoben.

Bei der Wohnungsdurchsuchung Anfang Februar hatte die Polizei die junge Frau aus einer mutmaßlichen Zwangslage befreit. Neben ihr hatten die Beamten dort auch die zwei männlichen Tatverdächtigen – einer 40, der andere 43 Jahre alt – angetroffen. Anlass der Durchsuchung waren eigentlich Ermittlungen rund um den Handel und Besitz von Betäubungsmitteln.

Mutmaßliches Opfer musste notoperiert werden

Den zwei deutschen Staatsangehörigen wird zur Last gelegt, die 22-Jährige gegen ihren Willen für mehr als fünf Tage bis zu ihrer Befreiung festgehalten zu haben. Die Geschädigte sei dazu gezwungen worden, sich nahezu ununterbrochen in einem isolierten Zimmer aufzuhalten.

Der 40-Jährige soll ihr unter anderem einen verschobenen Rippenbruch zugefügt haben. „Hierbei handelte es sich um eine potenziell lebensbedrohliche Verletzung, die eine Notoperation nach der Befreiung der Geschädigten erforderlich machte“, so die Staatsanwaltschaft.

Anklage auf Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Vergewaltigung

Zudem sollen die beiden Männer die junge Frau vergewaltigt haben – der 40-Jährige mehrmals, der 43-Jährige zumindest ein Mal.

Der 40-Jährige ist dabei offenbar kein Unbekannter für die junge Frau gewesen: „Die Ermittlungen haben eine Verbindung zwischen dem mutmaßlichen Täter und der Familie des Opfers ergeben“, bestätigte Oberstaatsanwältin Janke unserer Redaktion. Konkreter wollte sie sich nicht äußern. Auch die Frage nach Herkunft oder Staatsangehörigkeit der jungen Frau blieb mit Verweis auf den Opferschutz unbeantwortet.

Die Anklage gegen den 40-Jährigen – er befindet sich seit dem 9. Februar in Untersuchungshaft – lautet unter anderem auf schwere Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung und Vergewaltigung. Die Anklage gegen den 43-Jährigen lautet unter anderem auf Freiheitsberaubung und Vergewaltigung.

Beschuldigten drohen zwei bis 15 Jahre Haft

Das Landgericht hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung von Verhandlungsterminen zu entscheiden. Im Falle ihrer Verurteilung droht beiden eine Freiheitsstrafe zwischen zwei und fünfzehn Jahren.

Im Fall des 40-jährigen Beschuldigten geht die Staatsanwaltschaft darüber hinaus davon aus, dass neben einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung zu prüfen sein wird.

„Der Angeschuldigte wurde bereits mehrfach wegen Gewalttaten zu Freiheitsstrafen verurteilt, nicht jedoch wegen Sexualdelikten“, erläuterte Oberstaatsanwalt Kai Stoffregen auf Nachfrage. Zudem sei ein psychiatrisches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben worden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.