Wegen 212-fachen sexuellen Missbrauchs steht ein 68-Jähriger vor Gericht. Besonders erschütternd: Viele der Taten soll er an seiner eigenen Enkelin in Villingen begangen haben. Beim Prozessauftakt deutet sich an, dass es noch weitere bislang unbekannte Opfer geben könnte.
Der Angeklagte wirkt wie der nette Opa von nebenan – er erzählt gerne Geschichten von sich, tritt sehr kontrolliert auf, gibt sich aufmerksam. Eines seiner Opfer nannte ihn „Onkel Klaus*“. Denn der 68-Jährige ist jemand, der in der Vergangenheit einige Vertrauensverhältnisse aufgebaut hatte – um sie dann schamlos für widerwärtige Taten auszunutzen.
Der Angeklagte muss sich seit dieser Woche vor dem Landgericht in Konstanz wegen mehr als 200-fachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, versuchter Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Anklageschrift offenbarte die dunkle Seite des netten Opas. In seiner Wohnung in Villingen missbrauchte der vierfache Vater zwischen 2013 und 2017 seine anfangs zehnjährige Enkelin.
Da er die Anklagepunkte vollumfänglich einräumte, gilt als erwiesen, wie die Taten abgelaufen sind. Und klar ist auch: Der 68-Jährige ist dabei besonders perfide vorgegangen. So nutzte er über Jahre aus, dass sich seine Enkelin und seine jüngste Tochter aus zweiter Ehe angefreundet hatten und an den Wochenenden regelmäßig über Nacht blieben. Die beiden Freundinnen übernachteten laut Ermittlungen im Bett des Angeklagten, „er bestand darauf, dass die Enkelin in der Mitte schlief“, erklärt die Staatsanwältin.
Opfer und Tochter schliefen bei ihm
In mehr als 50 Fällen ging er dabei immer gleich vor. Als seine Tochter eingeschlafen war, missbrauchte er das Kind mit dem Finger – wobei die Enkelin Schmerzen erlitt. In den darauffolgenden Jahren schliefen die beiden Freundinnen am Wochenende in einem separaten Zimmer, was den 68-Jährigen aber nicht von seinen schrecklichen Taten abhielt. Denn dann brachte er – wieder, sobald seine Tochter schlief – die Enkelin laut Ermittlungen gegen ihren Willen in sein Schlafzimmer.
Er setzte sie unter Druck und sagte ihr: „Das darf niemand erfahren – oder willst du, dass ich ins Gefängnis muss?“ Die Enkelin beugte sich laut Staatsanwaltschaft diesem Druck. Sie musste sich anschließend ausziehen und den Missbrauch über sich ergehen lassen. Auch zwang er sie zum Oralverkehr. Über 150 weitere Male kam es demnach zum Missbrauch. In weiteren Fällen hatte der Großvater auch versucht, die Enkelin zu vergewaltigen, dies misslang aber. Im Jahr 2017 endete der Missbrauch. Geschehen ist zunächst aber nichts.
Er stellte das zehnjährige Opfer ruhig
Stattdessen kam es Jahre später laut Anklage zu weiteren Taten. In Unterkirnach nutzte er die Beziehung zu einer neuen Lebensgefährtin aus. Deren Tochter hatte in jungen Jahren ein Kind bekommen, zeigte sich mit der Erziehung – so heißt es laut Zeugen-Aussagen – aber überfordert. Der Angeklagte sprang mehrfach als Babysitter ein, missbrauchte dabei die zehnjährige Enkelin seiner Lebensgefährtin.
Eine Tat spricht auch für eine kriminelle Energie beim Angeklagten. So hatte er das Opfer im Spätsommer 2024 zunächst von der Schule abgeholt, nach Hause gebracht und mit ihr zu Mittag gegessen, als es auf dem Sofa abermals zum Missbrauch kam. Aber: Um die Zehnjährige ruhigzustellen, verabreichte der Angeklagte ihr ein Beruhigungsmittel und brachte sie anschließend in sein mittlerweile angemietetes Haus in Donaueschingen. Entweder um die Tat zu vertuschen oder sich nochmals an ihr zu vergehen.
Ermittlungen bringen Stein ins Rollen
Von dort aus schaffte es das unter Schwindel und Sprachstörungen leidende Kind, ihre Großmutter zu verständigen. Das Opfer musste aufgrund der Vergiftung stationär im Klinikum und anschließend in einer Fachklinik behandelt werden. Ein Oberarzt informierte die Polizei, die daraufhin die Ermittlungen aufnahm und damit die schrecklichen Taten ans Licht brachte. Im Zuge dessen offenbarte sich auch seine Enkelin den Polizeibeamten und berichtete von dem jahrelangen Missbrauch.
Was besonders schockiert: Es waren nicht die ersten Opfer des 68-Jährigen. Die ermittelnde Kripobeamtin erinnerte sich, wie beim Namen des Tatverdächtigen „die Alarmglocken schrillten“. Die Zuhörer verfolgten dann fassungslos, wie der Vorsitzende Richter weitere, bereits verurteilte Taten des Angeklagten vorlas.
Es waren nicht seine ersten Taten
Vor dem Amtsgericht Villingen musste sich der Rettungssanitäter, der jahrzehntelang ohne Patientenkontakt bei einer Hilfsorganisation in der Region arbeitete, wegen seines übergriffigen Verhaltens gegenüber jungen Mädchen verantworten. So fasste der Mann beim Geburtstag seiner Tochter einer zwölfjährigen Freundin in einem Schwimmbad oberhalb der Kleidung in den Intimbereich.
Eine 14-Jährige begrapschte und küsste er gegen ihren Willen. Das Mädchen hatte er – in seiner Funktion als Aushilfsbusfahrer – nach der Arbeit in seinem Privatwagen zu sich gebracht. Unter dem Vorwand, dass er sie als angeblich fürsorglicher Busfahrer nach Hause fährt. 2017 erhielt er dafür eine Bewährungsstrafe über zwölf Monate.
Großvater hat wohl eine dunkle Vergangenheit
2021 missbrauchte er den Sohn seiner Ex-Frau. Die Folge war aufgrund einer laut Gericht „günstigen Kriminalprognose“ abermals eine zweijährige Bewährungsstrafe. Der Mann versprach, sich einer Therapie zu unterziehen. Er erhielt zudem die Auflage, sich von Minderjährigen fern zu halten.
Beide Auflagen konnten einen abermaligen Missbrauch nicht verhindern. Mehr noch: In dem Prozess deutet sich an, dass der Angeklagte möglicherweise weitere Kinder missbraucht hat. Von bislang nicht ermittelten Taten bis in die 1980er-Jahre ist die Rede. Die dunkle Vergangenheit des 68-Jährigen soll nun im Rahmen der weiteren Verhandlungen aufgeklärt werden.
*Anmerkung der Redaktion: Vorname des Angeklagten geändert