Historische Gebäude wie hier in der Obststraße sollen durch eine neue Altstadtsatzung erhalten werden. Foto: Gieger

Die Verwaltung soll bis 2025 frische Regeln für Hausbesitzer festsetzen, um die Innenstadt zu erhalten und gleichzeitig attraktiver zu machen.

Die bislang gültige Altstadtsatzung ist mehrere Jahrzehnte alt und teilweise nicht mehr rechtssicher. Daher haben die Fraktionen des Gemeinderats in einem gemeinsamen Antrag die Verwaltung aufgefordert, ein neue Satzung vorzulegen. „Die derzeitige Stadtentwicklung macht es notwendig, den Schutz des historischen Bestandes in Lahr zu sichern“, heißt es in dem Antrag, der das Vorlegen der neuen Satzung bis Ende diesen Jahres forderte.

Verwaltung sieht es genauso wie die Fraktionen

Auch die Verwaltung sieht die Notwendigkeit einer neuen Satzung und machte das in einer Stellungnahme zum Antrag öffentlich, meldete jedoch Zweifel am Zeitplan an. Statt Ende 2023 soll die Stadt nun Mitte 2025 einen Entwurf vorlegen. Darauf verständigte sich der Gemeinderat am Montag mit der Verwaltung und stimmte dem abgeänderten Antrag zu. Ziel einer neuen Satzung ist es, die Lahrer Innenstadt zu erhalten und gleichzeitig attraktiver zu machen.

Ausufernde Schaufensterwerbung stört die Räte

„Es ist uns allen wichtig, dass unser Stadtbild erhalten bleibt“, sagte etwa Roland Hirsch von der SPD. Bis es eine neue Satzung gebe, soll aber auch die bestehende durchgesetzt werden, forderte Dorothee Granderath (Grüne) mit Blick auf die teilweise ausufernde Schaufensterwerbung in der Marktstraße. Einig waren sich die Gemeinderatsfraktionen auch, dass beim Erstellen der Satzung Bürger, Eigentümer und Händler mit einbezogen werden sollen.