Verärgert über das Hin und Her bei den Corona-Vorschriften sind auch die Gastronomen im Zollernalbkreis. Foto: Bihlmayerfotografie

Verwirrung, Missmut und Erleichterung dominierten die Gefühlslage der Gastwirte im Zollernalbkreis: Am Samstag trat die neue Coronaverordnung des Landes in Kraft, die 2G Plus in Gastronomiebetrieben vorschreibt. Am Sonntag wurde bereits mit einer Ausnahme halb zurückgerudert.

Zollernalbkreis - Es war ein Wochenende voller Verwirrung in der Gastronomie: Am Donnerstag verkündete die baden-württembergische Landesregierung, dass Gäste in der Gastronomie künftig zusätzlich zum Geimpft- oder Genesenenstatus einen tagesaktuellen Schnelltest vorweisen müssten – es sei denn, es wurde kürzlich eine sogenannte Boosterimpfung in Anspruch genommen. Die Schlangen an den Teststellen im Zollernalbkreis waren lang, die Restaurants, Bars und Wirtschaften hingegen leer. Am Sonntag folgte dann die erste Lockerung der Regel: Nur diejenigen, deren vollständige Impfimmunisierung oder Genesung länger als sechs Monate zurückliegt, müssen einen tagesaktuellen Schnelltest vorlegen.