Auch am Reichstag in Berlin wird heute die Flagge gehisst. Foto: imago images/Schöning/Schoening via www.imago-images.de

In ganz Deutschland wehen die Flaggen am 17. Juni. Der Grund dafür liegt rund 70 Jahre zurück und gilt als wichtiger Meilenstein der deutschen Geschichte.

Am Montag, den 17. Juni, wehen in Deutschland an allen öffentlichen Gebäuden wie Rathäusern, Verwaltungsgebäuden und anderen staatlichen Einrichtungen die Flaggen.

Beflaggt wird nur an bestimmten Tagen – doch was macht das heutige Datum besonders?

Millionen von Menschen protestierten

Anlass für die Beflaggung am 17. Juni ist der Volksaufstand in der ehemahligen DDR. Vor 71 Jahren – am 17. Juni 1953 – gingen in der DDR rund eine Million Menschen in etwa 700 Orten auf die Straße, um gegen die angespannte politische und wirtschaftliche Lage zu protestieren. Sie setzten sich für höhere Arbeitsnormen, freie Wahlen, mehr Wohlstand aber auch gegen die Sozialistisch Einheitliche Partei (SED) ein. Die SED war die damals regierende Staatspartei, die für den Aufbau und die Politik der DDR verantwortlich war, einschließlich der Verletzung der Menschenrechte und des Baus der Berliner Mauer.

Die Proteste wurden von sowjetischen Truppen und der Volkspolizei, die in der DDR stationiert waren, niedergeschlagen. Mindestens 55 Menschen wurden getötet, rund 10.000 Demonstranten wurden nach Angaben der Bundesstiftung Aufarbeitung verhaftet, mehr als 1500 von ihnen zu Gefängnisstrafen und einige zum Tode verurteilt.

Warum ist der 17. Juni kein Feiertag mehr?

Am 3. Juli 1953 erklärte der Deutsche Bundestag den 17. Juni zum „Tag der Deutschen Einheit“. Bis 1990 war der 17. Juni in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlicher Feiertag. Heutzutage ist er kein Feiertag mehr, um an den Volksaufstand zu erinnern, werden jedoch in ganz Deutschland aus diesem Grund die Flaggen gehisst.

Wann wehen die Flaggen in Deutschland?

Im Unterschied zu anderen Ländern, wo Flaggen teilweise dauerhaft an öffentlichen Gebäuden hängen, ist das in Deutschland nicht der Fall. Laut dem sogenannten „Beflaggungserlass“ des Bundesinnenministeriums (BMI) müssen an bestimmten Tagen, zu denen auch der 17. Juni gehört, alle öffentlichen Dienstgebäude wie etwa Rathäuser die Flagge hissen. Diese sind Folgende:

Halbmast: Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar)

  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Europatag (9. Mai)
  • Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai)
  • Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR (17. Juni 1953)
  • Jahrestag des 20. Juli 1944 (Gedenken an den gescheiterten Attentatsversuch auf Adolf Hitler)
  • Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
  • Halbmast: Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent)
  • Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag
  • Tag der Wahl zum Europäischen Parlament