ag 2 im Prozess um erpresserischen Menschenraub am Landgericht Hechingen. Große Jugendkammer, Staatsanwältinnen und Verteidiger verhandelten unter Ausschluss der Öffentlichkeit um eine Verständigung - bislang ohne Erfolg. Foto: Kromer

Lässt sich der Marathon-Prozess am Hechinger Landgericht wegen erpresserischen Menschenraubes durch einen Deal abkürzen? Am zweiten Verhandlungstag ist noch kein Durchbruch gelungen.

Es ist einer der aufsehenerregendsten Prozesse, die das Hechinger Landgericht in den vergangenen Jahren erlebt hat.

 

Sieben Angeklagte müssen sich vor der Großen Jugendkammer verantworten, weil sie einen 16-Jährigen, der ihnen angeblich Geld aus einem Drogengeschäft schuldete, mehrfach – und in einem Fall über mehr als drei Tage hinweg – gefangen gehalten, brutal misshandelt und mit dem Tode bedroht haben sollen.

Mutmaßliche Rädelsführer der Jugendbande sind ein 19-jähriger Bisinger und zwei Brüder aus Ofterdingen, die 18 und 19 Jahre alt sind. Vier weitere Angeklagte kommen ebenfalls aus dem Steinlachtal. Alle werden zu den Prozesstagen aus verschiedenen Haftanstalten aus dem ganzen Land in Handschellen und Fußfesseln vorgeführt.

Schwierige Biografien

Nachdem am ersten Verhandlungstag am 16. Oktober vor großem Publikum die 18-seitige Anklageschrift verlesen worden war, kam auch an Tag 2 an diesem Freitag, 7. November, die Beweisaufnahme nur mühsam in Gang. Im öffentlichen Teil der Verhandlung wurden lediglich die Lebenswege der jungen Angeklagten rekonstruiert. Es offenbarten sich überwiegend schwierige, von abgebrochenen Ausbildungsversuchen, von mehr oder weniger ausgeprägtem Drogenkonsum und von unseligem Kontakt mit „falschen Freunden“ geprägte Biografien.

Zum Beispiel der 19-jährige Bisinger, der an der Entführung und Peinigung des 16-Jährigen aus einem Rosenfelder Teilort maßgeblich mitgewirkt haben soll und außerdem angeklagt ist, einem weiteren Opfer mit einer Gaspistole ein blutendes Loch in die Backe geschossen zu haben: Der Bericht der Jugendgerichtshilfe zeichnete ihn als notorischen Schulschwänzer, der sowohl die Hauptschule als auch die Hechinger Alice-Salomon-Schule ohne Abschluss verließ, noch keine Anstalten machte, eine Ausbildung zu beginnen und vom Taschengeld seiner Eltern lebt. „Ihre Schwestern sind alle strebsam“, stellte Richter Schwarz fest. „Was ist bei Ihnen schiefgegangen?“ Der 19-Jährige hatte keine Erklärung dafür.

Oder die beiden Ofterdinger Brüder, von denen laut Anklageschrift die Initiative zum gewaltsamen Eintreiben des Drogengeldes ausgegangen sein soll: Vom Älteren wurde berichtet, dass er immer wieder die Eltern über den Schulbesuch getäuscht haben und nach dem im zweiten Anlauf geschafften Hauptschulabschluss lange kein Interesse an Arbeit oder Ausbildung gezeigt haben soll. Nachdem er letztlich eine Lehrstelle als Friseur gefunden hatte, konnte er sie nicht antreten, weil er inhaftiert wurde. Von seinem ausgiebigen Drogenkonsum – irgendwann kam zu Marihuana und Alkohol noch Kokain – wollte er sich beim älteren Bruder in Thailand entziehen lassen. Aber auch dazu kam es nicht. Kopfschüttelnd nahm Richter Schwarz während der Befragung zur Kenntnis, dass der 19-Jährige das Alter seiner Eltern nicht einmal ungefähr nennen konnte.

15 000 Euro Schulden

Da konnte der jüngere Bruder helfen, der sich vor Gericht als deutlich eloquenter präsentierte. Der 18-Jährige wusste immerhin zu versichern, dass er mit Drogen nichts am Hut habe. Mutmaßlich aber mit krummen Geschäften, über die er sich nicht äußern wollte. Seine Schulden bezifferte er mit 15 000 bis 20 000 Euro.

Vorgespräche über einen Deal

Im Übrigen wurden die abermals Dutzende an Zuhörern ebenso wie die Medienvertreter über weite Strecken von der Verhandlung ausgeschlossen. Denn die fünfköpfige Kammer, die Staatsanwältinnen und das runde Dutzend Strafverteidiger führten hinter verschlossenen Türen „Vorgespräche über mögliche Verfahrensabsprachen“, wie es der Vorsitzende Richter Volker Schwarz ausdrückte.

Ziel solcher „Deal“-Gespräche ist es in der Regel, eine Einigung über das weitere Vorgehen zu erzielen. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass die Angeklagten (Teil-)Geständnisse ablegen. Im Gegenzug signalisiert das Gericht, welches Strafmaß im Falle eines Geständnisses voraussichtlich verhängt wird, oder die Staatsanwaltschaft stellt eine bestimmte Antragstellung in Aussicht. Idealerweise würden einige der 13 anberaumten Verhandlungstage nicht benötigt.

Richter: „Bislang keinerlei Ergebnis“

Bis zum frühen Nachmittag, als der Tag für die Öffentlichkeit für beendet erklärt wurde, waren aber „lediglich die Rahmenbedingungen abgeklopft worden“, wobei Vorsitzender Richter Schwarz „keinerlei Ergebnis“ vermelden konnte.

Fest stand zu diesem Zeitpunkt immerhin, dass die beiden kinder- und jugendpsychiatrischen Sachverständigen final entlassen werden konnten, ohne dass sie ein Gutachten abgegeben hätten. Prof. Michael Karle und Dr. Sebastian Sennock, die eigentlich den Reifegrad der Heranwachsenden unter den Angeklagten begutachten sollten, sahen sich dazu „ohne eine mehrstündige Exploration“ nicht in der Lage. Eine solche konnten sie aber nicht anstellen, weil die Angeklagten sich weigerten, Fragen der Sachverständigen zu beantworten.

Fortgesetzt wird der Prozess, der weiterhin überregionale Aufmerksamkeit erfährt, am Dienstag, 18. November, um 9 Uhr.