DGB-Chef Reiner Hoffmann glaubt nicht an die Verfassungsklage der Arbeitgeber. Foto: imago images/photothek/Florian Gaertner

DGB-Chef Reiner Hoffmann zeigt sich sicher, dass die Arbeitgeber nicht gegen die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns vor das Verfassungsgericht ziehen. Vielmehr würden sie in der Mindestlohnkommission weitermachen.

Stuttgart - Im Streit über die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro deutet sich etwas Entspannung an. Der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, ruft die Arbeitgeber zur weiteren Zusammenarbeit in der Mindestlohnkommission auf. Deren Erwägungen einer Verfassungsklage wegen einer möglichen Verletzung der Tarifautonomie bewertet er als „normales Geplänkel“.

 

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„Die Arbeitgeber haben angekündigt, dass sie die Verfassungsmäßigkeit überprüfen wollen – das ist noch keine Klageandrohung“, sagte Hoffmann im Interview unserer Zeitung. Er habe den Arbeitgeberpräsidenten Rainer Dulger direkt gefragt: „Was soll das?“ Gemeinsam hätten sie auch Gespräche mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dazu geführt. „Klimpern gehört zum Geschäft“, sagte der DGB-Vorsitzende.

Hoffmann will zur alten Praxis der Kommission zurückkehren

An diesem Dienstag nimmt die Mindestlohnkommission ihre Arbeit wieder auf. Die Arbeitgeberseite hatte auf eine Unterbrechung gedrängt, bis der Gesetzentwurf des Arbeitsministers vorliegt. „Ich bin sehr dafür, nach der Anhebung auf zwölf Euro zur vereinbarten Praxis zurückzukehren, dass die Kommission nachlaufend zu den Tarifverträgen den Mindestlohn erhöht“, sagte Hoffmann. „Und ich gehe fest davon aus, dass die Arbeitgeber weiter mitarbeiten werden.“ Er halte sie für „klug genug, die neue Regierungskonstellation zu akzeptieren.“ Der DGB-Chef bekräftigte jedoch seine Kritik an deren Feststellung, dass die Anhebung des Mindestlohns die Tarifautonomie gefährde. „Denn er betrifft zu über 90 Prozent Menschen, die nicht tarifgebunden sind – deshalb brauchen wir ihn doch“, sagte er. „Insofern halte ich diese Behauptung für eine intellektuelle Unterforderung.“

Arbeitgeber: Mehr als 100 Tarifverträge tangiert

Die Arbeitgebervereinigung BDA wollte sich vor der Sitzung nicht äußern. Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter hatte auf einer BDA-Veranstaltung vor Tagen schon durchblicken lassen, dass man sich der weiteren Zusammenarbeit nicht verweigern werde. Zum Gesetzentwurf sagte er nur: „Die BDA lässt gerade Juristen darübergucken.“ Von einer Klage war nicht mehr die Rede. Kampeter hält den Eingriff der Politik aber für „sehr viel tiefgreifender als die Festlegung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015“. Hunderte von tariflichen Vergütungsgruppen und weit mehr als 100 Tarifverträge „haben Lohngruppen von unter zwölf Euro“, argumentiert der Wortführer der Arbeitgeber in der Mindestlohnkommission.

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Die Ampelregierung plant, dass die Anhebung vor der Sommerpause im Parlament verabschiedet wird und im Juli in Kraft tritt. Gelten würden die zwölf Euro vom 1. Oktober an. Zum 30. Juni 2023 soll die Kommission wieder einen Vorschlag für die übernächste Erhöhung zum Januar 2024 machen.