Die Arbeitgeber legen im Kampf gegen den 12-Euro-Mindestlohn nach: Die BDA präsentiert ein weiteres Gutachten, das den Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil als grundgesetzwidrig infrage stellt.
An diesem Donnerstag startet die Ampelregierung das parlamentarische Verfahren zum Mindestlohngesetz – mit dem Ziel, die Untergrenze zum 1. Oktober auf zwölf Euro brutto pro Stunde zu erhöhen. Damit nimmt aus Sicht der Bundesarbeitgebervereinigung (BDA) ein Unheil seinen Verlauf, das sie massiv bekämpft, ohne es bisher wirksam beeinflussen zu können.