30 000 Euro waren der Stadt Horb bei der Zwangsversteigerung für ein Haus in Mühringen zu viel. Foto: Daniel Naupold/dpa

Das leerstehende Haus in Horb-Mühringen – Verkehrswert 1 Euro – wurde für 30 000 Euro versteigert. Auch die Stadt Horb hat mitgeboten. Die Pressesprecherin erklärt, warum.

Das leerstehende Haus in der Kohlbergsteige in Horb-Mühringen hat eine turbulente Zeit hinter sich. Lange war unklar, was mit dem Gebäude passiert. Unbewohnbar, zugemüllt, nicht standsicher – schreibt ein Sachverständiger des Amtsgerichts Freudenstadt in seinem Gutachten.

 

Das Haus, schließlich zwangsversteigert. Der Verkehrswert – bei einem Euro beziffert. Dass es aber nicht für diesen Preis ersteigert werden würde, sollte jedem klar gewesen sein. Nach einigen Interessanten Geboten ging das Grundstück für 30 000 Euro an einen Mann aus Stuttgart.

Der Käufer war aber nicht der einzige Interessent, der bereit war, einen hohen Preis für das vernachlässigte Objekt zu bezahlen. Auch die Stadt Horb ist mit in die Bieterschlacht eingestiegen – bei 25 200 Euro war jedoch Schluss. Wir haben nachgefragt, warum die Stadt an dem Grundstück interessiert war.

Höchstgebot orientiert sich an Kosteneinsparung

Pressesprecherin Inge Weber hält sich dabei kurz: In der bestehenden Gebäudesubstanz sehe die Stadt kaum einen Mehrwert. Die Stadt hatte andere Pläne: „Allerdings wäre der angedachte Ausbau der Oberdorfstraße und der Kohlbergsteige bautechnisch einfacher zu realisieren, wenn man auf das Grundstück zurückgreifen könnte“, sagt sie.

Was mit dem Gebäude passiert wäre? Im Rahmen des Ausbaus hätte die Stadt das Haus abgebrochen. Das theoretische Höchstgebot, so Weber, habe sich nicht am tatsächlichen Wert der Immobilie errechnet. Dabei ging es nur um die Kosteneinsparungen beim geplanten Ausbau.

Unklarheit bei Denkmalschutz

Einen Abbruch des Gebäudes erachte die Stadt auch als möglich, denn: Das Haus sei nicht auf der Liste der Bau- und Kunstdenkmalpflege des Landesamtes für Denkmalschutz aufgeführt. Es werde höchstens als archäologischer Verdachtsfall geführt. Bei einem Abbruch müsse daher auf mögliche archäologische Zeugnisse im Boden geachtet werden, fügt sie hinzu.

Das Gericht kommt jedoch zu einem anderen Schluss. Das Gebäude habe Denkmaleigenschaften, lautet es im Gutachten. Wäre ein Abriss also doch nicht möglich gewesen? Bis zum Redaktionsschluss äußerte sich das Amtsgericht nicht zu diesem Widerspruch.

Gebäude liegt im Sanierungsgebiet

Auch wenn die Stadt Horb das Grundstück nicht erworben hat, ganz los ist sie das Thema nicht. Das Gebäude liege im Sanierungsgebiet Mühringen. Der Käufer habe also die Möglichkeit, einen Abbruch oder eine umfassende Modernisierung fördern zu lassen.