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Die Aktionäre der früheren Telekom-Tochter T-Online erhalten einen Nachschlag für ihre eingezogenen Aktien. Das Frankfurter Landgericht legte am Freitag eine Quote von 1,15 Euro pro Aktie fest.

Frankfurt/Main - Die Aktionäre der früheren Telekom-Tochter T-Online erhalten einen Nachschlag für ihre eingezogenen Aktien. Das Frankfurter Landgericht legte am Freitag eine Quote von 1,15 Euro pro Aktie fest, den die Telekom zahlen muss.

T-Online war im Jahr 2000 als eigenständige Aktiengesellschaft an die Börse gebracht und nach sechs Jahren gegen den Willen vieler Anleger wieder mit dem Mutterkonzern verschmolzen worden. Die Mehrheitseigentümerin Telekom hatte den Aktionären zunächst freiwillig bis zum Februar 2005 pro T- Online-Aktie 8,99 Euro angeboten und später einen Aktientausch durchgesetzt.