Bei Kindern und Erwachsenen ist der Sunthauser See gleichermaßen beliebt. Nun wurde das Gewässer rechtlich als so genannte Badestelle zurückgestuft. Damit ist versicherungsrechtlich klar, dass dort nur auf eigene Gefahr und ohne Badeaufsicht geschwommen wird. Für die Nutzung von Liegewiese und sanitären Anlagen wird ein Euro Gebühr erhoben. Der Zugang zum See ist nur entlang der Badestelle in einem eng begrenzten Bereich am Fuß des Campingplatzes möglich. (Foto: Reutter)