ePaper - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte vor einer Registrierung sorgfältig durchlesen.

1. Gegenstand des Nutzungsvertrages

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Inanspruchnahme der Tageszeitung Schwarzwälder Bote über ein kostenpflichtiges Online-Abonnement (im Folgenden: E-Paper). Der kostenpflichtige Online-Dienst Schwarzwälder Bote E-Paper ist ein Produkt der Schwarzwälder Bote Mediengesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführer Heinz-Ludwig Giebel und Carsten Huber, Kirchtorstraße 14, 78727 Oberndorf.

Der Online-Dienst E-Paper erlaubt den elektronischen Zugriff auf die Abbildung gedruckter Zeitungsseiten über das Internet nach gewählten Lokalausgaben sowie die Nutzung verschiedener unentgeltlicher Zusatzangebote (Schwarzwälder Bote ePaper APP) über das Internet. Der Schwarzwälder Bote behält sich vor, die unentgeltlichen Zusatzleistungen zu einem späteren Zeitpunkt in einen kostenpflichtigen Online-Dienst umzuwandeln Die tagesaktuelle Ausgabe wird online in aller Regel spätestens ab 4.00 Uhr morgens zur Verfügung stehen.

Der Schwarzwälder Bote ist berechtigt, die Leistungen zu erweitern, zu ändern oder einzustellen.

Mit der Registrierung erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Registrierung und Bestellung

Mit der Registrierung und Bestellung von Online-Ausgaben der Tageszeitung und anschließender Bestätigung entsteht ein Nutzungsvertrag mit der Schwarzwälder Bote Mediengesellschaft mbH. Die Registrierung und Bestellung erfolgt durch die Versendung des ausgefüllten Online-Formulars über das Internet oder telefonisch. Der Nutzer hat im Rahmen einer nochmaligen Anzeige die Möglichkeit, vor Absendung der Bestellung Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen. Anschließend erhält der Nutzer per E-Mail eine Bestätigung seiner Bestellung mit den notwendigen Benutzerdaten (Benutzername & Passwort). Mit diesen Benutzerdaten wird innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsschluss der digitale Zugriff auf die im Zuge der Bestellung ausgewählten Online-Ausgaben des E-Papers freigeschaltet.

Der Nutzungsvertrag kommt erst zustande, wenn der Schwarzwälder Bote dem Nutzer die Bestätigung der Bestellung übersandt hat. Der Schwarzwälder Bote ist berechtigt, die Zulassung ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

Die Benutzerdaten dienen der Legitimation beim Zugriff auf den Online-Dienst. Sie sind daher sicher aufzubewahren und vor der Einsichtnahme durch Dritte zu schützen. Eine Weitergabe an Dritte darf nicht erfolgen.

Die Nutzung des Schwarzwälder Bote ePaper-Abonnements ist stets auf einen Nutzer und/oder Arbeitsplatz beschränkt. Jede darüber hinausgehende Nutzung ist mit dem Verlag zu vereinbaren und aufschlagpflichtig. Sind unter der Anschrift des Kunden und/oder in der Institution des Kunden mehrere Personen tätig, so erhält im Regelfall jeder berechtigte Nutzer eigene Zugangsdaten. Der Kunde stellt hierbei sicher, dass die in seiner Institution tätigen Nutzer der Verpflichtung zur Geheimhaltung der Zugangsdaten und Verhinderung von deren unberechtigten Nutzung nachkommen.

3. Umfang der Nutzung, Inhalte, Copyright, Weitergabe

Das Urheberrecht an sämtlichen Inhalten der E-Paper-Ausgabe steht der Schwarzwälder Bote Mediengesellschaft mbH zu. Hierunter fallen auch alle Anzeigen und grafischen Gestaltungen. Jede Verwertung ohne schriftliche Zustimmung des Schwarzwälder Boten ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Einspeicherungen und Verarbeitung in anderen elektronischen Systemen.

Darüber hinaus kann auf die abonnierte Ausgabe zurück bis zum 20. Juli 2012 durch den Nutzer über das Archiv zugegriffen werden.

Ein Download von einzelnen Seiten oder kompletten Ausgaben ist nur zur eigenen Nutzung gestattet. Die teilweise oder vollständige Weitergabe der E-Paper-Inhalte an Dritte und / oder Vervielfältigung ist nicht gestattet. Sollte der Nutzer Inhalte oder Daten des Schwarzwälder Bote E-Papers unabhängig von dem Trägermedium und dem technischen Format gespeichert haben, so verpflichtet er sich ausdrücklich, diese Daten spätestens 6 Wochen nach dem Erscheinungstermin der jeweiligen Ausgabe des Schwarzwälder Boten E-Papers zu löschen.

Die im Rahmen des E-Papers veröffentlichten Inhalte stammen auch von Dritten. Es wird darauf hingewiesen, dass der Schwarzwälder Bote weder die Richtigkeit, Vollständigkeit noch Aktualität dieser Inhalte gewährleisten kann. Die Rechte zur Erstellung eines elektronischen Pressespiegels können bei der Presse-Monitor Deutschland GmbH & Co.KG (PMG); Internetadresse: www.presse-monitor.de, Tel. 030/284930, erworben werden.

4. Bezugspreise

Es gilt der bei Vertragsabschluss genannte aktuelle monatliche Bezugspreis (inkl. MWSt.). Dieser Preis enthält die Bereitstellung der in Ziffer 1 beschriebenen Leistungen, nicht jedoch die Kosten für die Internetverbindung selbst. Die Bezugspreise sind im Wege des Lastschriftverfahrens im Voraus zu zahlen.

Sofern während der Vertragslaufzeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintritt, ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültige Preis zu entrichten. Bezugspreiserhöhungen werden mindestens zwei Wochen vor ihrer Wirksamkeit im Online-Auftritt auf der Anmeldeseite und im Schwarzwälder Bote auf der dritten Seite als redaktionelle Mitteilung angekündigt. Einzelbenachrichtigungen erfolgen nicht.

Die Nutzung des Schwarzwälder Bote E-Paper ist nicht an den Erwerb eines Print-Abonnements der Schwarzwälder Bote Zeitung gebunden. Die Kunden, die ein zeitlich unbefristetes Abonnement der Schwarzwälder Bote Zeitung beziehen, erhalten das E-Paper zum Vorteilspreis. Dieses Angebot gilt nicht für Bezieher eines Kurz- oder Schnupperabonnements.

5. Zahlungsverzug

Der Abonnent ist verpflichtet, die angebotene Leistung für die Dauer des Vertragsverhältnisses abzunehmen und den vereinbarten Abonnementpreis zu zahlen.

Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, nach Mahnung und Nachfristsetzung den Nutzungsvertrag fristlos zu kündigen und die Benutzerdaten des Nutzers zu sperren. Der Nichterfüllungsschaden einschließlich der Mahnungskosten geht zu Lasten des Nutzers.

6. Änderungen

Der Nutzer verpflichtet sich, jede spätere Änderung der abgefragten persönlichen Daten umgehend dem Service (epaper@schwarzwaelder-bote.de) mitzuteilen.

7. Kündigung

Nach der Registrierung und Bestellung besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzgesetz. Der Widerruf kann ohne Angaben von Gründen schriftlich, per Fax oder per E-mail (epaper@schwarzwaelder-bote.de) erfolgen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Das Widerrufsrecht erlischt, sobald die abonnierte Ausgabe mit den zugewiesenen Benutzerdaten ein- oder mehrmals genutzt wurde.

Der Nutzungsvertrag kann im Übrigen beidseits mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Kalendermonates gekündigt werden. Eine Kündigung hat schriftlich oder per E-mail an epaper@schwarzwaelder-bote.de zu erfolgen.

Der Schwarzwälder Bote ist berechtigt, den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen oder zusätzliche Nutzungsentgelte zu erheben, wenn der Nutzer bei der Registrierung falsche Angaben gemacht hat, gegen die Nutzungsbedingungen verstößt und / oder der begründete Verdacht rechtswidriger Handlungen durch den Nutzer vorliegt. Eine außerordentliche Kündigung wird dem Nutzer schriftlich, per Fax oder per E-mail mitgeteilt.

8. Datenschutz

Die Schwarzwälder Bote Mediengesellschaft mbH und die mit ihr verbundenen Unternehmen werden die bei der Registrierung und im Rahmen der Nutzung erhobenen personenbezogenen Daten lediglich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses nutzen und nicht an außenstehende Dritte weitergeben, sofern hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Die Schwarzwälder Bote Mediengesellschaft mbH verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung der Daten im Rahmen der bestehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Siehe hierzu die detaillierte Datenschutzerklärung.

9. Haftung

Der Schwarzwälder Bote ist bemüht, den Zugang zum E-Paper ständig verfügbar zu halten. Es wird jedoch keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit des Online-Dienstes übernommen.

Bei verspätetem Erscheinen bzw. Nichterscheinen, das ohne Verschulden des Schwarzwälder Boten oder infolge höherer Gewalt, Verbot, Störung des Betriebes, Störung der Übertragungswege (Internet) oder infolge von Arbeitskampfmaßnahmen eintritt, besteht kein Anspruch auf Leistung, Schadenersatz oder Minderung des Bezugspreises. Gleiches gilt im Falle von vorübergehenden Betriebsunterbrechungen aufgrund systembedingter technischer Wartungszeiten, die auf der Startseite von schwarzwaelder-bote.de vorher angekündigt wurde. Ansprüche auf Entschädigung im Falle eines Systemausfalls oder aufgrund von systemimmanenten Störungen bei fremden Providern bzw. Netzwerkbetreibern sind ebenfalls ausgeschlossen.

Der Schwarzwälder Bote haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ein Vertreter oder Erfüllungsgehilfe eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung oder eine schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten begangen hat. Soweit in den vorstehenden Fällen keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung auf die Höhe der geleisteten Bezugspreise beschränkt. Soweit nicht vorstehend etwas anderes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, sofern der Nutzer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Oberndorf a.N. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke

Stand: Juni 2013