BADEN-WÜRTTEMBERG
Freiburg - Alkoholverbot in der Stadt beschlossen
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Alkohol darf an Wochenenden in einem Viertel der Freiburger Altstadt nicht mehr öffentlich getrunken werden (symbolbild). Foto: dpa
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Freiburg - Das Alkoholverbot in Freiburgs Innenstadt ist beschlossene Sache.
Der Gemeinderat der Stadt verabschiedete die vorläufige Regelung am
Dienstabend mit großer Mehrheit. Es habe lediglich sechs Gegenstimmen gegeben,
sagte eine Sprecherin am Mittwoch.
Der Beschluss soll im Januar 2008 in Kraft treten und gilt zunächst für sieben
Monate in einem Teil der Altstadt. Wer in den Nächten von Freitag bis Montag
sowie in den Nächten vor gesetzlichen Feiertagen draußen mit Alkohol erwischt
wird, muss demnach künftig mit einem Bußgeld und einem Platzverweis rechnen.
Von dem Verbot betroffen ist etwa ein Viertel der Altstadt.
Alkoholverbot als Reaktion auf die Zunahme von Gewalt
»Dort sind die meisten Kneipen, Discotheken und auch Fast-Food-Restaurants,
vor denen sich die jungen Erwachsenen nachts oft aufhalten«, erläuterte die
Sprecherin. Außerdem gilt das Verbot auch für den Bereich vor einer Discothek
im Industriegebiet Nord. Sollte sich die Maßnahme bewähren, will die Stadt
über eine Verlängerung entscheiden oder die Regelung sogar dauerhaft
festschreiben.
»Alle Optionen sind offen«, hieß es. Man wolle aber erst abwarten, wie sich
das Verbot auswirke. Die Behörden reagieren mit dem Alkoholverbot auf eine
deutliche Zunahme der Gewalt unter Jugendlichen. Immer wieder gebe es
Schlägereien oder Pöbeleien unter alkoholisierten Jugendlichen, hieß es.
Aufklärungsarbeit an Schulen
Der Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und Gewaltbereitschaft sei eindeutig.
Oberbürgermeister Dieter Salomon (Grüne) hatte den Anstieg der Gewalt im
Stadtzentrum als alarmierend bezeichnet. Ein Alkoholverbot soll helfen, die
Zahl der Straftaten zu verringern und die Gewalt einzudämmen. Zusätzlich will
die Stadt die Präventions- und Aufklärungsarbeit an Schulen und in
Jugendeinrichtungen verstärken. dpa
21.11.2007 - aktualisiert am 21.11.2007 12:26
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