Seewald-Omersbach. Der Jurist Wolf Herkner kam auf Einladung der Bürgerinitiativen »Netzwerk Risiko Mobilfunk Nordschwarzwald« in das Gasthaus Kropfmühle nach Seewald-Omersbach. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der sich seit 2003 intensiv mit dem Thema Mobilfunk befasst, vermittelte er den knapp 80 interessierten Vertretern von Bürgerinitiativen und Gemeinden neben viel Erfahrung auch eine Menge der neuen Rechtssprechung. Allerdings hatte auch er keine Patentrezepte parat, denn »jede Mobilfunkanlage erfordert die Prüfung im Einzelfall«, so Herkner.
Den Schwerpunkt legte der Anwalt auf den Nachbarschutz. Die Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung seien noch nicht ausreichend erforscht. In einem allgemeinen Wohngebiet lägen die Grenzwerte der Mobilfunkanlagen unterhalb der Schwelle der Rücksichtslosigkeit. Damit gebe es nur noch die Möglichkeit, auf die städtebaulichen Faktoren abzuheben.
Außerhalb der geschlossenen Bebauung sei die Rechtslage anders, erklärte Herkner. Den grundsätzlich zulässigen und privilegierten Mobilfunkanlagen dürften lediglich keine öffentlichen Belange entgegen stehen.
Der Versorgungsauftrag, den die Telekommunikationsunternehmen erfüllen müssten und der innerhalb eines Bebauungsplans berücksichtigt werden müsse, sei schon mit der Bereitstellung des Festnetzanschlusses erledigt, erläuterte der Experte. Beim Mobilfunk handle es sich nicht um eine Grundversorgung nach Artikel 87 des Grundgesetzes.
Über einen Bebauungsplan könne strenger geplant werden, als es die Grenzwerte des Bundesimmissionsschutzgesetzes vorgeben. Der Schlüssel für eine solche Planung liege laut Herkner in einem Standortkonzept durch einen Gutachter, das Konzentrationsflächen im Gemeindegebiet ausweise und so die Ablehnung von Mobilfunkanlagen außerhalb dieser Gebiete ermögliche.
In der Diskussionsrunde, die von Heidi Frohna-Binder vom Netzwerk »Risiko Mobilfunk Nordschwarzwald« moderiert wurde, beantwortete Herkner noch vielen Fragen.
16.11.2009 - aktualisiert am 16.11.2009 19:56