Kommentar zu Verena Becker Richter beweisen Augenmaß
Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker muss nicht in Haft. Der Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart entschied, den noch nicht verbüßten Rest ihrer Freiheitsstrafe für vier Jahre zur Bewährung auszusetzen. 27.04.2012