Jugendkriminalität in der Region Ist eine Überprüfung der Strafmündigkeit ab 14 Jahren sinnvoll?
Diebstahl, Körperverletzung oder die Erstellung von kinderpornografischen Inhalten: Immer mehr Kinder und Jugendliche begehen Straftaten wie diese - auch in der Region. Verantworten müssen sie sich dafür allerdings erst ab 14 Jahren. Ist eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters also sinnvoll? Ein Kriminologe bezieht dazu klar Stellung. 24.04.2024