Oberlandesgericht entscheidet So geht’s mit dem „Waldläufer von Oppenau“ weiter
Der als „Waldläufer von Oppenau“ bekannte Yves R. muss eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten absitzen. Eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung hat das Oberlandesgericht Karlsruhe nun geprüft. Regulär endet die Haft im April 2024. Doch bleibt es nun dabei? 20.02.2023