Brüssel - Im Streit um die Konzernstruktur der Deutschen Bahn legt Brüssel nach: Die EU-Kommission hat einen Brief nach Berlin geschickt und fordert die Bundesregierung zum Handeln auf. Es geht dabei um den Vorwurf, die Deutsche Bahn subventioniere ihren Passagierbetrieb unerlaubterweise mit Staatsgeldern. Das teilte die Behörde mit. Die EU-Kommission sieht in der Buchführung der Deutschen Bahn einen möglichen Rechtsverstoß. Sie fordert Deutschland auf, den Verstoß gegen EU-Recht binnen zwei Monaten aus der Welt zu schaffen.
Berlin - Hunderte vollgelaufene Keller, überschwemmte Straßen und Blitzeinschläge: Heftige Unwetter haben am Abend die Feuerwehren im Nordwesten Deutschlands auf Trab gehalten. In Brunsbüttel in Schleswig-Holstein hielt das Dach eines Supermarkts den Regenmassen nicht stand und brach ein. Die Mitarbeiter konnten sich rechtzeitig in Sicherheit bringen. Unterstützung bekamen die Einsatzkräfte von Helfern, die in den Hochwassergebieten waren. In Bremen-Nord schlugen zwei Blitze ein, der Dachstuhl eines Einfamilienhauses fing Feuer.
Wellington (dpa) – Beim Spaghetti-Essen am Lenkrad ist ein deutscher Tourist in Neuseeland tödlich verunglückt. Ein französischer Beifahrer kam ebenfalls ums Leben. Die Ablenkung sei Hauptursache des Unfalls gewesen, sagte laut lokaler Medien ein Untersuchungsrichter. Eine deutsche Beifahrerin sowie die Insassen des Wagens, mit dem der Deutsche kollidierte, überlebten den Unfall bei Nelson auf der Südinsel. Wo die deutschen Touristen herkamen, sagte das Gericht nicht.
Paris - In der Reifentest-Affäre müssen sich Mercedes und Pirelli heute vor dem Internationalen Tribunal des Automobil-Weltverbandes FIA verantworten. Die Verhandlung findet in Paris statt. Teamchef Ross Brawn vertritt die Spitze des deutschen Formel-1-Rennstalls. Mercedes hatte Mitte Mai drei Tage lang auf der Strecke in Barcelona Reifen für Pirelli getestet. Red Bull und Ferrari legten gegen die Probefahrten Protest ein, weil sie aus ihrer Sicht gegen das Testverbot während der Saison verstießen.
Erfurt - Das Bundesarbeitsgericht entscheidet heute über die Wirksamkeit von Kündigungen, die keinen konkreten Entlassungstermin benennen. Geklagt hatte eine Frau aus Nordrhein-Westfalen. Ihr war nach der Insolvenz des Betriebes im Mai 2010 "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" gekündigt worden. Das Entlassungsschreiben verwies nur auf die gesetzlichen Fristen, nannte aber keinen genauen Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis enden sollte. Gegen diese Kündigung hatte sich die Frau bislang erfolgreich juristisch gewehrt.
Wissen, wo man herkommt: Soll im Schulunterricht vermehrt die Sensibilität für Natur und Traditionen geweckt werden?
