OB Fritz Kuhn will Eigentümer von leer stehenden Wohnungen mit einem Bußgeld bestrafen. Foto: dpa

OB Kuhn will im Kampf um mehr Wohnraum Eigentümer mit Bußgeldern bestrafen, wenn sie Wohnungen grundlos länger als sechs Monate leer stehen lassen. Aus Sicht des Hauseigentümervereins ist das allein wahltaktischem Kalkül geschuldet.

Stuttgart - Der Vorstoß des Stuttgarter Oberbürgermeisters Fritz Kuhn (Grüne) für ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum entspringt aus Sicht des Hauseigentümervereins allein wahltaktischem Kalkül. „Er ist ein von den Leuten aus der Landesregierung Getriebener“, sagte der Geschäftsführer von Haus & Grund, Ulrich Wecker, am Dienstag in Stuttgart. Kuhn strebt im Kampf um mehr Wohnraum an, Eigentümer mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro zu bestrafen, wenn sie Wohnungen grundlos länger als sechs Monate leer stehen lassen. Im Gemeinderat gäbe es voraussichtlich eine Mehrheit für den Vorschlag, den auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) für gerechtfertigt hält.

Dieser „Überraschungscoup“ löst aus Vereinssicht die Probleme auf dem Wohnungsmarkt nicht und spaltet die Stadtgesellschaft. Die Leerstandsquote habe sich in der Landeshauptstadt seit 2011 überdurchschnittlich verringert. Anders als von Kuhn behauptet stünden nicht 3000, sondern nur 1000 Wohnungen frei. Pikant sei, dass Wohnungen im Eigentum von Bund oder Land zu zehn Prozent freistünden.

Behutsame Ausweisung von Grünflächen als Bauland

„OB Kuhn sollte deswegen erst vor der eigenen Haustüre kehren, bevor er anfängt, private Eigentümer zu kriminalisieren“, sagte Vereinschef Klaus Lang. Der Wohnungsnot sei besser mit einer behutsamen Ausweisung von Grünflächen als Bauland und einem in der Region abgestimmten Baukonzept abzuhelfen. Die Mitwirkung seines Vereins im Bündnis für Wohnen von Stadt, Bauwirtschaft, Mieter- und Eigentümervertreter habe sich wegen Kuhns Alleingang erledigt.