Foto: dapd

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lehnt den Vorschlag ihrer Länderkollegen ab, psychisch kranke Patienten auch ambulant mit Psychopharmaka oder Fixierungen ärztlich zwangsbehandeln zu lassen.

Berlin - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lehnt den Vorschlag ihrer Länderkollegen ab, psychisch kranke Patienten auch ambulant mit Psychopharmaka oder Fixierungen ärztlich zwangsbehandeln zu lassen. Solch ein Eingriff sei nur dann befristet und in engen Grenzen rechtens, wenn der Patient wegen Schizophrenie, Demenz, Magersucht oder anderer psychischer Erkrankungen in einem Heim versorgt werde.

„In einem so hochsensiblen Bereich darf man nicht zu sorglos umgehen mit dem grundsätzlich geschützten Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger unserer Zeitung nach einem anderslautenden Beschluss der Länderjustizminister-Konferenz in Berlin. Den hatte Hessens Ressortchef Jörg-Uwe Hahn (FDP) als Vorsitzender der Justizministerkonferenz begründet: „Helfen müssen wir auch Menschen, die zu Hause, in ihrem gewohnten Umfeld leben, aber eben nicht mehr über ihren freien Willen verfügen.“

Der Bundesgerichtshof hatte im Juni eine gesetzliche Grundlage für die medizinische Behandlung psychisch kranker Patienten eingefordert. Seitdem durften Kranke, deren Interessen von einem gesetzlichen Betreuer wahrgenommen werden, nicht mehr gegen ihren Willen behandelt werden – auch, wenn sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage waren, in eine medizinische Versorgung einzuwilligen oder ihre Situation zu erfassen. Das stellt Ärzte vor massive Probleme, da sie Patienten zwar zwangsweise in Heimen unterbringen, aber nicht zwangsweise behandeln dürfen.

„Wir helfen den Betroffenen zügig und schaffen für psychisch Kranke wie auch für Ärzte schnell wieder Rechtssicherheit“, so Leutheusser-Schnarrenberger. Der Gesetzentwurf, den unsere Zeitung am Montag vorgestellt hatte, ermächtigt Betreuungsrichter, künftig Zwangsmaßnahmen für die Dauer von sechs Wochen anzuordnen. Zudem dürfen sie die Zustimmung von Betreuern zu einer Zwangsbehandlung in Zweifel ziehen. „Psychisch Kranke brauchen besonderen Schutz.“